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Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Wer eine Förderung für einzelne Maßnahmen zur energetischen Verbesserung seines Gebäudes beantragen will, sollte jetzt auf Folgendes achten.
Die BEG-Reform tritt sehr kurzfristig in Kraft: Für Komplettsanierungen gelten die neuen Förderbedingungen schon seit dem 28. Juli. Alle Komplettsanierungen als Effizienzhaus werden nur noch als verbilligte Darlehen gefördert. Die Antragstellung erfolgt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch, erfolgt nun ausschließlich als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier gelten die Förderbedingungen ab 15.08.2022.
Die neuen Regelungen im Überblick
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