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Hausanschlusskasten mit aufgespreizten Adern führte zu Unfall (Foto: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Blanker Kupferdraht des Außenleiters führte zu Kurzschluss

25.03.2019

Beim Arbeiten mit „sperrigen“ und unter Spannung stehenden Gegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Andernfalls kann es zu Elektrounfällen kommen.

Arbeitsauftrag: Drei Elektromonteure einer Installationsfirma erhielten den Auftrag, die Elek­troinstallation eines vierstöckigen Verwaltungsgebäudes vollständig zu erneuern. Die Arbeiten am Hausanschlusskasten sollten als „Arbeiten in der Nähe spannungsführender Teile“ ausgeführt werden. Es handelte sich um erfahrene Monteure mit längerer Berufserfahrung. Unfallhergang: Die drei Monteure teilten sich die Arbeiten auf. Einer der Kollegen bereitete den Anschluss des neuen Hausanschlusskastens vor. Er war allein mit den Arbeiten im Kellergeschoss beschäftigt. Der Anschluss sollte dabei durch ein Kabel NYCWY 4x50/25 (konzentrischer Außenleiter mit blanken Kupferdrähten) hergestellt werden. Wie im Bild erkennbar, hatte der Monteur den alten Hausanschlusskasten geöffnet. An dem neuen Kabel setzte er die Mantelisolation ab. Die Einzeldrähte des konzentrischen Außenleiters sowie die vier Phasenleiter hatte er dann nach außen gebogen. Der Monteur versuchte nun, das Kabel zum Anschluss des neuen Hausanschlusskastens anzupassen. Dabei näherte er sich aber zu sehr dem noch unter Spannung stehenden alten Anschlusskasten und erzeugte einen Kurzschluss mit Lichtbogen. Der Monteur erlitt dabei Verbren­nungen im Gesicht. Die anderen Kollegen hörten diesen Knall. Sie kamen sofort zu Hilfe und verständigten den Re! ttungsdienst. Unfallanalyse: Die Arbeiten des Monteurs sind eindeutig dem Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile zuzuordnen. Hier gilt BGV A3 §71 „In der Nähe aktiver Teile ... darf ... nur gearbeitet werden, wenn ... bei Verzicht auf vorstehende Maßnahmen (Abschaltung) die zulässigen Annäherungen nicht unterschritten werden.“ Der Monteur hatte die Situation falsch eingeschätzt und weder eine Abdeckung vorgenommen noch den Abstand zu benachbarten aktiven Teilen richtig berücksichtigt. Dies führte letztlich zu dem Unfall. Bei Arbeiten mit „sperrigen“ Gegenständen – so muss man das aufgebogene Kabel bezeichnen – ist besondere Vorsicht zu wahren. Ein Arbeiten in der Nähe aktiver Teile ist einfach zu riskant. Abgesehen davon, trug der Monteur auch keinen Gesichtsschutz, der höchstwahrscheinlich die Verbrennungen im Gesicht verhindert hätte. Autor: J. Jühling 1 Die ehemals gültige Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 wurde in die DGUV Vorschrift 3 gleichen Inhalts umgewandelt. Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.