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Smarte Puppe Cayla (Bild: Vivid Deutschland)
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Smart Home: Cayla spioniert im Kinderzimmer

Besitz von smarter Spielzeugpuppe ist strafbar

17.02.2017

Die beliebte Puppe My Friend Cayla muss von den Käufern zerstört werden – mit Vernichtungsnachweis. Die Bundesnetzagentur erklärt das smarte Kinderspielzeug zur verbotenen Sendeanlage.

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Lob vom Bundesverband

2014 landete die Puppe Cayla neben einem Roboterhund, einem Mini-Hubschrauber und sprechenden Brettspielen in den Top 10 der angesagtesten Spielzeuge des Bundesverbandes des Spielwaren-Einzelhandels (BVS). Geschäftsführer Willy Fischel erklärte damals: „Die Kids lieben die große Welt im Kleinen und lassen sich von coolen Effekten und intelligenten Weiterentwicklungen von Spielzeugklassikern begeistern.“ Gut zwei Jahre später ist der Besitz der Puppe strafbar. Der Jurastudent Stefan Hessel (Universität des Saarlandes) wies mit einem Rechtsgutachten darauf hin, dass die internetfähige Puppe My Friend Cayla nach Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes (TGK) eine verbotene Sendeanlage sein könnte. Die Bundesnetzagentur teilte Hessels Auffassung. Besitz, Herstellung, Vertrieb und Einführung der Puppe sind in Deutschland verboten. Eltern müssen die Puppe nicht nur funktionsunfähig machen, sondern vollständig zerstören. Die Zerstörung ist mit einem Vernichtungsnachweis zu dokumentieren.

Cayla kontaktiert den Hersteller

Stefan Hessel beschrieb neben den rechtlichen Problemen auch technische Schwachstellen der Puppe. Sie wird per Bluetooth mit dem Smartphone verbunden – und von dort über eine App des Herstellers mit dessen Server. "Die Puppe vermittelt für sich genommen den Eindruck, dass es sich um ein gewöhnliches Kinderspielzeug ohne technische Funktion handelt", sagte Hessel gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Bei eingeschaltetem Mikrofon soll die Halskette der Puppe leuchten. Sie verweigert jedoch öfter den Dienst. „Zum einen funktioniert dieses Signal nach Herstellerangabe bei einigen Android-Geräten nicht, so dass die Halskette trotz eingeschaltetem Mikrofon nicht leuchtet. Zum anderen kann das Leuchten mittels der App ausgeschaltet werden." Nicht nur Kinder können somit abgehört werden.

Zerstörung oder Haft

Wer das smarte Spielzeug trotz Verbot durch die Bundesnetzagentur weiterhin besitzt und benutzt, macht sich gemäß Paragraph 148 des Telekommunikationsgesetzes strafbar. Nach geltendem Recht drohen bis zu zwei Jahren Haft. Schon häufig wurde das Internet der Dinge (Internet of Things – IoT) kritisiert. Kinderspielzeug wie Hello Barbie, der interaktive Lautsprecher Amazon Alexa, internetfähige Fernsehgeräte oder Google-Sprachassistenten geraten dabei immer wieder ins Visier der Datenschützer Entwickler und Hersteller sehen die Erwachsenen in der Pflicht, verantwortungsvolle Kaufentscheidungen zu fällen. Sie müssten sich der Tatsache bewusst sein, dass Mikrofone Sprache aufzeichnen können. Die Bundesnetzagentur ist jedoch anderer Ansicht. Der Datenschutz besitzt höhere Priorität als die Realisierung aller technischen Möglichkeiten – zumindest im Fall der Puppe My Friend Cayla.


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Autor
Name: Antje Schubert