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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Beschriftung ohne Arbeitsauftrag wird zum Verhängnis

07.12.2017

Ein Monteur hielt nicht genügend Sicherheitsabstand zu einer Hochspannungsleitung. Ohne Berührung griff der Strom auf ihn über.

Nach abgeschlossenen Montagearbeiten an einem Kabelausführungsmast brachte ein Monteur einen fahrbaren Umspannwagen an den Standort des Auftrag erteilenden Netzbetreibers zurück. Die Beschriftung des Mastes fehlte noch. Sie sollte zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden, da das entsprechende Schild noch nicht angefertigt worden war. Der Monteur fand im Lager des Netzbetreibers eine Halterung für das fehlende Beschriftungsschild. Er fuhr nach einem abschließenden Gespräch mit dem Netzbetreiber und der Montagefirma zufällig an dem schon erwähnten Kabelaufführungsmast vorbei, an dem die elektrischen Arbeiten bereits ordnungsgemäß abgeschlossen waren. Mithilfe des am Fahrzeug befindlichen Hubsteigers versuchte er, die im Lager gefundene Halterung für die Beschriftung anzubringen. Der Monteur hatte dafür jedoch keinen Arbeitsauftrag erhalten. Dabei kam es durch die Annäherung an die 10-Kilovolt-Leitung zur Lichtbogenbildung und Körperdurchströmung. Die Spannung wurde erst nach dem Ansprechen des Leitungsschutzes abgeschaltet. Wie konnte der tragische Unfall passieren? Aufgrund anderer Transportaufgaben nahm der Monteur am Vormittag nicht an der Einweisung teil, in der über die geplante Unterspannungsetzung der 10-Kilovolt-Leitung zum Phasenvergleich informiert wurde. Irrtümlicherweise ging der Monteur deshalb von einer freigeschalteten Leitung aus (§ 6 Abs. 2, BGV A3).

Quelle: bgetem.de


Autor
Name: Aldina Hasanovic