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Kühlergehäuse des Notstromaggregates (Foto: BG ETEM)
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Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Beim Reinigen mit der Hand vom Rotorblatt des Gebläses erfasst

29.04.2019

Durch eine technisch nicht notwendige Öffnung wurde die Hand eines Monteurs vom Kühlgebläse erfasst, sodass er sich Handverletzungen zuzog.

Arbeitsauftrag: Notstromanlagen sind regelmäßig zu warten. Mit diesen Arbeiten hatte eine Produktionsfirma eine Elektroinstallationsfirma beauftragt. Zwei Monteure kamen somit monatlich in die Firma, um die Notstromaggregate zu überprüfen. Unfallhergang: Wie jeden Monat waren die Monteure wieder bei der Produktionsfirma, um einen Probelauf der Notstromaggregate vorzunehmen. Neben einem Probelauf wollten sie dann den Öldruck prüfen und eine allgemeine Reinigung vornehmen. Bei der Funktionsprüfung trat plötzlich Kühlwasser aus einem Kühlerstutzen aus und lief am Kühlergehäuse herab. Einer der Monteure wischte daraufhin das Kühlwasser mit einem Putzlappen vom Kühlergehäuse ab. Als er in den unteren Bereich des Kühlers kam, wurden der Putzlappen und anschließend seine Hand mit dem Handschuh vom Kühlgebläse erfasst und eingezogen. Dabei zog er sich schwere Handverletzungen zu. Unfallanalyse: Die Besichtigung der Unfallstelle zeigte, dass sich am Kühlergehäuse an der unteren, schlecht einsehbaren Seite eine Öffnung befand. An dieser Öffnung war somit ein direkter Eingriff in das Gehäuse und damit auch in den Gefahrenbereich des Rotors möglich. Ein technischer Grund für diese Öffnung bestand nicht, zumal ein parallel aufgestelltes Aggregat auch an dieser Stelle vorschriftsmäßig abgedeckt war. Es konnte letztlich nicht nachvollzogen werden, warum diese Öffnung im Gefahrenbereich des Rotors jemals hergestellt wurde. Notstromaggregate unterliegen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Für Sicherheitsabstände gilt die EN 294 „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrenstellen mit den oberen Gliedmaßen“. Der Lüfter erfüllte diese Anforderungen nicht. Autor: J. Jühling (Bild 2) Bereits verschlossene Öffnung am RotorgehäuseHinweis: Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurde am 29.12.2009 durch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt. Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.