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(Bild: Angela Rohde/stock.adobe.com)
Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Beim Entfernen eines Schraubenbolzens benachbarten Kabelabgang berührt

15.10.2018

„Erfahrung schützt vor Torheit nicht“ möchte man meinen - angesichts des langjährig beschäftigten Monteurs, der benachbarte, unter Spannung stehende Kabelabgänge bei Montagearbeiten nicht abdeckte.

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Arbeitsauftrag. In einem Stadtwerk war bereits seit Wochen ein Notstromaggregat in Betrieb genommen und die erzeugte elektrische Energie über ein provisorisch verlegtes Kabel in eine Schaltanlage eingespeist worden. Dieses Provisorium sollte entfernt und durch ein fest verlegtes Kabel ersetzt werden. Vor Arbeitsbeginn wurde durch den Anlagenverantwortlichen geprüft, ob die Schaltanlage für die Dauer der Arbeiten freigeschaltet werden konnte. Da es sich um eine Hauptschaltanlage für diverse Kunden handelte, sollte die Anlage unter Spannung bleiben. Bei der Schaltanlage handelte es sich um eine ältere, offene Anlage. Für die Arbeiten an der Schaltanlage setzten die Stadtwerke zwei erfahrene Monteure ein, die die Schaltanlage bereits gut kannten und ähnliche Arbeiten immer wieder ausgeführt haben.

Unfallhergang. Die Monteure schalteten zuerst den provisorischen Kabelabgang für die Notstromeinspeisung spannungslos und entfernten die NH-Sicherungen aus dem Lasttrennschalter. Danach deckten sie die rückwärtigen Sammelschienen oberhalb des Kabelabgangs mit isolierenden Tüchern ab. Obwohl die Kabelabgänge links neben dem provisorischen Anschluss unter Spannung standen, deckten die Monteure diese nicht ab. Um die Kabelschuhe des provisorischen Anschlusses vom Schalterabgang nehmen zu können, mussten die Schrauben mit Werkzeug gelöst werden. Einer der Monteure übernahm dann nacheinander mit Hand das Lösen der Muttern und Herausziehen der Bolzen. Als er dann die Verschraubung für den Kabelschuh ganz links neben den anderen Abgängen entfernen wollte, berührte er den unter Spannung stehenden benachbarten Kabelabgang. Dadurch erlitt er eine Körperdurchströmung an der linken Hand und konnte sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien. Aufgrund seiner Rufe kam sein Kollege zu Hilfe und zog ihn an der Arbeitsjacke aus dem Gefahrenbereich. Der Kollege alarmierte über Telefon die Zentrale der Stadtwerke, sodass in kürzester Zeit Rettungssanitäter vor Ort waren. Nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt konnte der Monteur zum Glück bereits am nächsten Tag wieder entlassen werden.

Unfallanalyse. Mit ihrer langjährigen Erfahrung hätten die Netzmonteure wissen müssen, dass auch die benachbarten, unter Spannung stehenden Kabelabgänge hätten abgedeckt werden müssen. Beide Monteure unterschätzten jedoch die erforderlichen Abstände, die für ihre Arbeit notwendig waren und nahmen nicht die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen vor – vgl. §§ 6, 7 der DGUV Vorschrift 3. Autor: J. Jühling


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