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(Symbolfoto: fefufoto/stock.adobe.com)
Betriebsführung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Baggerfahrer erlitt Stromschlag durch ein 10-kV-Kabel

21.01.2019

Erdarbeiten in der Nähe von Erdkabeln führen immer wieder zu Unfällen.

Arbeitsauftrag. In einem Neubaugebiet sollte parallel zu einer Bahnstrecke ein Graben zur Verlegung von Schmutzwasserrohren bis auf 2,50 m ausgehoben werden. Am Vortag hatte es länger geregnet, sodass neben dem Baggerfahrer noch zwei weitere Bauarbeiter zum Einsatz kamen. Diese sollten beim Verbau helfen sowie bei der Vermessung mit dem Laser unterstützen. Die Bauarbeiter waren in die auszuführende Tätigkeit eingewiesen worden. Dazu gehörte auch die Einsichtnahme in die Erdkabel-Pläne der zuständigen Stadtwerke. Unfallhergang. Im Zuge der Erdarbeiten legten die drei Bauarbeiter das im Kabelplan eingezeichnete 10-kV-Erdkabel in Handschachtung frei und fingen es ab. Das Kabel befand sich in 80 cm Tiefe und entsprach genau den Angaben aus dem Kabelplan der Stadtwerke. Daraufhin setzte der Baggerfahrer mit dem Löffel seines Baggers etwa einen halben Meter daneben an, um den Graben auf das gewünschte Maß von 2,50 m Tiefe zu erweitern. Beim Anheben des Tieflöffels traf er unerwartet auf ein weiteres Erdkabel. Dieses wurde durch den Bagger so beschädigt, dass es zu einem Störlichtbogen kam. Der Baggerfahrer erlitt dadurch einen Stromschlag über den Steuerhebel. Die beiden anderen Kollegen befanden sich in diesem Augenblick ebenfalls im unmittelbaren Wirkbereich des Störlichtbogens und erlitten leichte Verbrennungen. Unfallanalyse. Aufgrund der Aussagen und Ortsbesichtigung konnte die Unfallursache mit hoher Wahrscheinlichkeit ermittelt werden. Grund war die fehlerhafte Zusammenführung der Kabelpläne von zwei Versorgungsbetrieben zu Beginn der 90iger Jahre. Das von den Bauarbeitern gefundene Erdkabel war ein nicht mehr im Betrieb befindliches 10-kV-Kabel. Bei dem plötzlich aufgetauchten Erdkabel handelte es sich um ein weiteres 10-kV-Kabel, das letztlich in Betrieb befindlich war. Für ein zweites Erdkabel fehlte jegliche Eintragung im Kabelplan. Den Bauarbeitern ist daher kein Vorwurf für ein Fehlverhalten zu machen. Der Unfall zeigt, dass auch Kabelpläne fehlerhaft sein können. Deshalb sind Bauarbeiten in der Nähe von Kabeltrassen immer mit erhöhter Vorsicht vorzunehmen – vgl. auch BGI 759 „Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen“ (BG Bau).

 Autor: J. Jühling Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.