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Elektrosicherheit | Betriebsführung und -Ausstattung

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Aushänge in Schaltanlagen

05.11.2019

Welche Vorgaben müssen Warn- und Hinweisschilder in Hochspannungsanlagen erfüllen?

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Frage: Von diversen Herstellern werden Aushänge für Hochspannungsanlagen angeboten: „DIN VDE 0105..“; „Erste Hilfe“; „Brandbekämpfung“; „5 Sicherheitsregeln“ usw. Oft sind diese Warn- und Hinweisschilder sehr klein beschriftet, sodass das Lesen mühsam ist. Nach welchen Grundlagen sind in Hochspannungsanlagen (>1 kV) Aushänge erforderlich? Besteht eine Verpflichtung speziell für die Norm-Aushänge (Hinweisschilder)? Antwort: Sicherheitsschilder, aktuelle Schaltpläne und Unterlagen für die Anlage müssen entsprechend der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] verfügbar sein. Notwendig ist natürlich auch, dass die Beschäftigten bezüglich „DIN VDE 0105...“; „Erste Hilfe“; „Brandbekämpfung“; „5 Sicherheitsregeln“ geschult und regelmäßig unterwiesen sind. Forderungen nach Aushängen für Hochspannungsanlagen „DIN VDE 0105...“; „Erste Hilfe“; „Brandbekämpfung“; „5 Sicherheitsregeln“ gibt es seitens des bürgerlichen und staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in Deutschland nicht. Auch in der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1], die ja in der DGUV Vorschrift 3 [2] als elektrotechnische Regel im Sinne der Vorschrift bezeichnet ist, sind derartige Forderungen nicht mehr enthalten. Früher in der Fassung DIN VDE 0105-1 DIN 57105-1 (VDE 0105-1):1983-07 [3] waren die erwähnten Aushänge gefordert, jedoch lediglich in von Personal ständig besetzten elektrischen Betriebsstätten. Einzig eine Empfehlung zur „Ersten Hilfe“ ist in der aktuellen DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] verblieben: 4.9 Maßnahmen für den Notfall: „Es wird empfohlen, eine Anleitung zur Ersten Hilfe je nach Erfordernis an der Arbeitsstelle auszuhängen oder als Merkblatt [...] an die arbeitende Personen auszugeben.“ Literatur: [1] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

[2] DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997; aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005.


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