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(Foto: Foto-Ruhrgebiet/stock.adobe.com)
Kabel und Leitungen | Installationstechnik | Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen | Elektrosicherheit | Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Aufteilung des PEN in einer Hausinstallation

29.10.2019

An welcher Stelle muss bei Hausinstallationen eine Auftrennung des PEN-Leiters erfolgen?

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Frage: Bei einem Kollegen soll ich einen Etagenunterverteiler anschließen. Dabei fiel mir auf, dass nur ein Kabel mit 4 × 16 mm2 vom Zählerplatz im Keller verlegt wurde, also eine Auftrennung des PEN noch nicht erfolgte, diese also im Etagenverteiler erfolgen soll. Meiner Meinung hätte das Auftrennen aber bereits im Zählerschrank erfolgen müssen. Ein anderer Elektriker hat zuvor schon zwei Etagenverteiler mit 4 × 16 mm2 angeschlossen und in Betrieb genommen. Welche Nachteile entstehen, wenn der PEN erst so spät aufgetrennt wird? Welche Aussage gibt es hier in den Normen/TAB? Wie soll ich mich verhalten? Antwort: Bei dieser Anfrage ist es von entscheidender Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt die vom Anfragenden beschriebene elektrische Anlage bzw. die Anlagenteile errichtet wurden. Es sind somit die zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung gültigen Normen und Vorschriften zur Beurteilung der fachlich korrekten Ausführung von Relevanz. Folgende Normen sind mit den jeweiligen Anwendungszeiträumen dargestellt. Ab dem jeweiligen Anwendungszeitpunkt (unter Beachtung der Übergangsfrist) war somit das hier errichtete TN-C-S-System nicht mehr im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bereich der Elektrotechnik. DIN VDE 0100-444: In Abschnitt 444.4.3.2 von DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) [1] heißt es: „Anlagen in neu zu errichtenden Gebäuden müssen von der Einspeisung an als TN-S-Systeme errichtet werden (siehe Bild 44.R3A).“ Für DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444):2010-10 [1] gilt, dass daneben die Vorgängernorm, DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444):1999-10 [2], noch bis 2013-05 angewendet werden durfte. VDE AR N 4101: Für die VDE-AR-N 4101:2011-08 [3] bestand eine Übergangsfrist für in Planung oder in Bau befindliche Anlagen bis 2016-09-01. In der VDE AR N 4101:2015-09 [4] heißt es unter Abschnitt 4.1 Allgemeines: „Aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ist nach DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) im TN-System eine Aufteilung des PEN-Leiters ab der Einspeisung im Gebäude vorzunehmen. Dies bedingt grundsätzlich ein 5-poliges Sammelschienensystem im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes. Anschlussbeispiele sind in Anhang A dargestellt“. Anmerkung 1: Die in der DIN 18015 Normenreihe enthaltenen Anforderungen bezüglich der Auftrennung des PEN-Leiters in Neutralleiter und Schutzleiter (TN-S Netz) sind nicht allgemein verbindlich, da die verbindliche Anwendung der DIN 18015 Normenreihe entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer notwendig macht. Anmerkung 2: Die im Bereich von informationstechnischen Anlagen relevante DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2) [5] mit ihren Anforderungen zur Netzversorgung dürfte in diesem Fall nach Meinung des Unterzeichners nicht zur Anwendung kommen. Anmerkung 3: Die direkte Anwendung der TAB des örtlichen VNB ist hier in der Regel nicht von Relevanz, da sich die Vorgaben der TAB in solchen Fällen nur auf den Bereich des Hauptstromsystems beziehen. Hinweis: Nach aktuellem Stand der Normen ist eine Auftrennung des PEN-Leiters in Neutral- und Schutzleiter am ersten Anschlusspunkt des PEN-Leiters im jeweiligen Gebäude (In den meisten Fällen ist dies der Hausanschlusskasten des VNB) notwendig. Fazit: Somit wäre spätestens ab 2013-05 durch die Anforderung der DIN VDE 0100-444 (Bei neu errichteten Gebäuden) eine wie vom Anfragenden beschriebene Anlagenerrichtung nicht mehr konform mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bereich der Elektrotechnik. Zu den Auswirkungen einer nicht den EMV-Anforderungen entsprechenden elektrischen Anlage wird auf die Vorgaben in DIN VDE 0100-444 [1] Abschnitte 444.4 bis 444.6 verwiesen. Dem Anfragenden kann vom Unterzeichner dieser Antwort nur dringend geraten werden, vor weiteren Installationsarbeiten, den vorab beschriebenen Sachverhalt zu prüfen, und seinen Auftraggeber über möglicherweise vorhandene normative Abweichungen schriftlich zu informieren. Literatur: [1] DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444):2010-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-444: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen.

[2] DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444):1999-10 (ungültig)Elektrische Anlagen von Gebäuden – Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 44: Schutz bei Überspannungen; Hauptabschnitt 444: Schutz gegen elektromagnetische Störungen (EMI) in Anlagen von Gebäuden.


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