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(Bild Smileus/stack.adobe.com)
Energietechnik | Energieerzeugung

Energiewende: Lobbyismus in der Atompolitik

Atomkonzerne erhalten Entschädigung

28.05.2018

Erst Laufzeitverlängerung, dann Atomausstieg, jetzt Entschädigungszahlung – die derzeitige Atompolitik trifft vor allem die Steuerzahler.

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Nach der Katastrophe in Fukushima wurde 2011 der Atomausstieg beschlossen. Nun hat das Bundeskabinett eine Entschädigung für die Energiekonzerne RWE und Vattenfall auf den Weg gebracht. Eine genaue Summe wurde bisher nicht festgelegt, doch das Bundesministerium gehe bisher davon aus, dass die Kosten, die der Steuerzahler trägt, unter einer Milliarde Euro bleiben. Bereits 2016 wurde RWE und Vattenfall nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Entschädigung für bereits getätigte Investitionen und verfallene Stromproduktionsrechte zugesprochen. Mit seinem aktuellen Beschluss setzt der Bund das Urteil nun um.

Automausstieg bis 2022

Die Atompolitik ist in den letzten Jahren eher unbeständig. Vor sieben Jahren war das Reaktorunglück von Fukushima Auslöser für den beschlossenen Atomausstieg bis zum Jahr 2022. Daraufhin wurden acht Atomkraftwerke (AKW) stillgelegt. Für die anderen neun Atommeiler vereinbarte man einen stufenweisen Abschaltplan. Nur ein Jahr zuvor hatte man jedoch eine Laufzeitverlängerung mit größeren Reststrommengen, die noch produziert und verkauft werde sollten, beschlossen. Eine genaue Summe kann erst 2023 ermittelt werden. Erst dann stehen die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit einhergehenden entgangenen Gewinne fest. Der Betreiber Eon geht bisher leer aus, weil Reststrommengen noch bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere AKW verteilt werden können. Der vierte im Bunde, EbBW, klagte nicht in Karlsruhe.


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Autor
Name: Ulrike Takácsy