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(Bild: Wolfilser/stock.adobe.com)
Blitz- und Überspannungsschutz

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Abnahme von Fundamenterdern

22.09.2020

Welcher Wert wird bei der Durchgängigkeit der elektrischen Verbindungen von Fundament- bzw. Ringerdern gefordert?

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Frage:

Bezüglich Durchgängigkeit der elektrischen Verbindungen von Fundament- bzw. Ringerdern war anfänglich bei Einführung der DIN 18014 ein Durchgangswiderstand von < 1,0 Ω gefordert. Später war ein Wert < 0,3 Ω gefordert, und aktuell ist es ein Wert ≤ 0,2 Ω. Wie ist dieser Wert begründet (auch seitens des VDE)? Aus meiner Erfahrung vor Ort war ein Messwert von < 1 Ω bis 0,3 Ω fast immer machbar. Bei Messwerten < 0,2 Ω muss häufig die Oberfläche der Metall-Messpunkte von Oxyd befreit werden, um diesen Wert zu erreichen. Fraglich für mich ist des Weiteren, ob die zulässigen Laschenverbinder dauerhaft ausreichend sind. Meines Erachtens wären Armierungsanschlussklemmen mit „Einkantzähnen“ die dauerhaft bessere Lösung.Antwort:

Bei der Beantwortung dieser sich fast ausschließlich auf die aktuelle DIN 18014 [1] bzw. deren frühere Ausgaben beziehenden Fragestellung kann sehr gut der Weiterentwicklungsprozess einer Norm beobachtet werden. Dies ist selbstverständlich dann auch wie vom Anfragenden aufgezeigt mit Anpassungen innerhalb der normativen Anforderungen oder Vorgaben verbunden. Grenzwertvorgabe. Die an der Neuauflage der DIN 18014 [1] beteiligten Fachleute waren der technisch begründbaren Meinung, dass ein Grenzwert von ≤ 0,2 Ω einen praktikablen und fachlich korrekten Bezugswert darstellt. Einen direkten Bezug auf eine Errichtungsnorm aus der Normenreihe VDE 0100 besteht hier ausdrücklich nicht. Der vom Anfragenden beschriebene Problemansatz mit der Durchführung der Messung ist nach Abschnitt 6.4.3.2 und Anhang A der DIN VDE 0100-600 [2] umzusetzen bzw. zu beurteilen. Ausführung von Verbindungstellen. Zur Beantwortung der zweiten Fragestellung wird auf den Abschnitt 5.9 der DIN 18014 [1] verwiesen, der eigentlich klar und eindeutig den Mindeststandard bezüglich der Anwendung bzw. den Einsatz von Verbindungsmaterialien und deren Eigenschaften definiert, höherwertige Ausführungen sind hierdurch nicht ausgeschlossen. Auszug aus DIN 18014 [1], Abschnitt 5.9: „Teile eines Fundamenterders sind durch Schweiß-, Schraub- oder Klemmverbindung elektrisch leitend und mechanisch fest zu verbinden. Schweißverbindungen mit der Bewehrung sind nach DIN EN ISO 17660 in Verbindung mit DIN EN ISO 4063 herzustellen. Schweißverbindungen sind nur in Abstimmung mit dem Bauingenieur zulässig. Jede Schweißverbindung sollte über eine Länge von mindestens 50 mm zusammengeschweißt werden. Wird der Fundamenterder/Ringerder als Teil des Blitzschutzsystems verwendet, sind Verbindungsbauteile nach DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1) zu verwenden. Wird der Beton maschinell verdichtet (z. B. mittels Innenrüttler), dürfen als Klemmverbindung keine Keilverbinder verwendet werden.“ Hinweis. Die vom Anfragenden verwendeten Begrifflichkeiten „Laschenverbinder“ und „Einkantzähne“ sind nicht eindeutig herleitbar und somit nicht abschließend beurteilbar. Am Markt sind aber seit schon sehr langer Zeit eine Vielzahl von zugelassen Verbindungselementen verfügbar. Autor: F. ZieglerLiteratur:


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