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Störerhaftung

Bundestrickserei, Teil 2: Mission accomplished

07.06.2016

Das zarte Pflänzchen Hoffnung ist zertrampelt. Auch das neue Telemediengesetz ändert nichts an der Störerhaftung. Anwalt Frommer lacht – sein Geschäft boomt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer betreibt seit Jahren ein lukratives Geschäft mit Abmahnungen. Besonders User, die in Online-Tauschbörsen aktiv sind, werden von Waldorf Frommer massenhaft zur Kasse gebeten. Wie schon vermutet, wird daran auch das neue Telemediengesetz nichts ändern. Im Interview mit der Welt freut sich ein gut gelaunter Anwalt Björn Frommer: "Wer jetzt glaubt, dass auch Lieschen Müller sich auf eine vermeintliche Abschaffung der Störerhaftung berufen kann, liegt falsch." Damit jeder versteht, dass die Störerhaftung nach wie vor existiert, erklärt Frommer ausdrücklich: "Dass die Politik nun den Eindruck erweckt, jeder wäre künftig befreit, ist beschämend und gefährlich." Ein anderer Großabmahner im Auftrag der Musikindustrie geht noch einen Schritt weiter. Anwalt Clemens Rasch interpretiert das neue Gesetz als Gleichstellung von privaten WLAN-Betreibern mit großen Netzbetreibern. Es gelte deshalb möglicherweise die gleiche Berichts- und Speicherpflicht bei kleinen wie bei großen WLAN-Betreibern. Das würde bedeuten: Öffnet jemand sein WLAN für alle, muss er nach Raschs Meinung penibel protokollieren, wer sich wann eingeloggt hat.  Damit verlangt Rasch nichts anderes als eine massenhafte Vorratsdatenspeicherung auf kleinster Ebene, bis hinunter zu privaten Haushalten. Für den Betrieb des WLAN sind diese Daten nicht notwendig. Für Anwälte wie Waldorf, Frommer und Rasch schon. Sie bestreiten mit Abmahnungen ihren kargen Lebensunterhalt. Hätte der Gesetzgeber private WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung entlassen, könnte die deutsche WLAN-Wüste wie nach einem ergiebigen Regen blühen: Keine Datenspeicherung, keine Störerhaftung, keine Abmahnungen. Ein Horroszenario für Waldorf, Frommer und Rasch. In Verbindung stehende Artikel:

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Autor
Name: Jürgen Winkler