Aus dem Facharchiv: Reduzierung der Brandgefahr bei Blitzeinschlägen
Blitzschutz unter Berücksichtigung der Brandschutzrichtlinien
Der Brandschutz stellt in der heutigen Zeit viele Planer und Installateure von gebäudetechnischen Ausrüstungen vor scheinbar unüberwindbare Hindernisse.
Die Installationen ziehen sich wie Netzwerke durch komplexe Gebäudestrukturen. Der Blitzschutz verwandelt sich zu einer gefährlichen Zündschnur und wird zum lebensgefährlichen Brandproblem. Die Kunst des Planers besteht darin, die verschiedenen Gewerke wie Ver- und Entsorgung, Heizung, Lüftung und Klima, mit der Elektroinstallation in Einklang zu bringen. Das allein ist schon schwierig genug. Zusätzlich tritt seit einigen Jahren der Gedanke an die Gebäudesicherheit in den Vordergrund. Die Sensibilisierung, aber auch die Notwendigkeit für den Brandschutz in Gebäuden wächst somit. Bei der Installation der entsprechenden Systeme und Komponenten werden Installateure, auch im Bereich Blitzschutz, mit Anforderungen konfrontiert, deren Fehlerpotential nicht ohne weiteres erkennbar ist. Ganz schnell werden ohne Wissen zum Thema Brandschutz und Funktionserhalt mit Kunststoffmantel isolierte Erderverbindungsleitungen oder hochspannungsfeste Leitungen in andere Brandabschnitte verlegt, die im Brandfall alle vorher geplanten und notwendigen Schottungsmaßnahmen aushebeln. Nach dem Errichten der Blitzschutzanlage muss die brandschutztechnische Gebäudeausrüstung abnahmefähig sein. Weiterhin ist es notwendig, dass alle Installationen fachgerecht ausgeführt wurden und die entsprechenden Brandschutz-Nachweise vorliegen.
Grundlagen-Informationen – Baurecht/Bauordnungen
In Deutschland dient die Musterbauordnung als Basis für das Errichten von baulichen Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten. Da Baurecht Ländersache ist, wurde diese Grundlage in den deutschen Bundesländern in das geltende Recht bauaufsichtlich als Landesbauordnung eingeführt. Eine europäische Regelung gibt es derzeit noch nicht. Hier sind die nationalen Vorschriften zu beachten. Eins ist jedoch sicher: Es brennt in Spanien genauso wie in Deutschland.
Allgemeine Anforderungen
Bauordnungen stellen grundsätzliche Forderungen an bauliche Anlagen. Demnach ist eine bauliche Anlage so „anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden“[1]. Damit sind sowohl Menschen und Sachwerte als auch deren Umwelt gemeint. Die Verantwortlichkeiten liegen je nach Bereich beim Planer, Fachhandwerker oder Betreiber.