Zum Hauptinhalt springen 
(Bild: elmar gubisch/stock.adobe.com)
Blitz- und Überspannungsschutz

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Blitzschutz einer Metallsäule

23.06.2020

Ist es notwendig Metallsäulen im öffentlichen Raum mit einer Blitzschutzeinrichtung zu versehen?

Frage: Muss eine im Außenbereich stehende Metallsäule mit einem Taster für eine Automatiktür an den Blitzschutzpotentialausgleich angeschlossen werden? Wie sieht es mit großflächig berührbaren Teilen oder mit Stelen mit integriertem Türkommunikations-System aus? Antwort: Um diese in der Praxis sehr häufig diskutierte Fragestellung zu beantworten, muss das normative Schutzziel betrachtet und herausgearbeitet werden. Dieses primäre normative Schutzziel nach Normenreihe DIN EN 62305 besagt, dass Blitzströme keine Gefährdungen für die im oder am Gebäude befindlichen Personen verursachen dürfen. Hierzu ist eine Analyse notwendig, ob ein direkter Blitzeinschlag in die vom Anfragenden aufgeführten leitfähigen Gebäudeteile (Metallsäule) möglich ist. Als Ansatz lässt sich das Blitzkugelverfahren nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) [1] heranziehen, anhand dessen sich die Berechnung des Abstands zum Gebäude ableiten lässt, bei dem kein direkter Blitzeinschlag in ein vom Gebäude versorgtes Objekt physikalisch möglich ist (DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1) [2]). Um die Anordnung der vorhandenen oder zukünftig zu installierenden technischen Einrichtungen zu prüfen, wird in der Regel ein Blitzkugelradius von 20 m angesetzt, sodass sich sicherstellen lässt, dass der kleinste zu betrachtende Blitzstrom von 3 kA die Einrichtung nicht mehr tangiert. Das folgende Beispiel soll die Ermittlung der geometrischen Grenzen verdeutlichen: Gegeben sei ein 8 m hohes Gebäude und eine 1,2 m hohe Metallsäule, die vor einem direkten Einschlag geschützt werden soll. Anhand des Blitzkugelverfahrens nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) [1] lässt sich folgende Gleichung aufstellen: ADV = Maximalabstand zum Gebäude, bei der noch ein Schutz gegeben ist HG = Höhe des Gebäudes HI = Höhe der zu betrachtenden Einrichtung r = Radius der Blitzkugel (Enddurchschlagstrecke) In der Regel dürfte somit bei den vom Anfragenden erwähnten metallischen Elementen ein direkter Blitzeinschlag nicht relevant sein. Somit wäre dann auch keine Notwendigkeit gegeben, die vom Anfragenden aufgeführten metallischen Bauteile mit dem „Blitzschutzpotentialausgleich“ zu verbinden. Zudem muss wie vorab aufgeführt die DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1)[2], Abschnitt 6.2, wirtschaftlicher Nutzen des Blitzschutzes, analysiert werden, um die normativ richtige und praktikabel umsetzbare Verfahrensweise zu erarbeiten. Nachfolgend seien nun noch weitere Kriterien genannt, die innerhalb einer Gesamtbetrachtung zu beachten sind:

  • Der in das LPS galvanisch eingekoppelte Blitzstrom muss sicher, ohne Beschädigungen hervorzurufen, in die Erdungsanlage des Gebäudes eingeleitet werden.
  • Der Trennungsabstand zu leitfähigen Teilen mit Verbindung ins Gebäudeinnere und zur elektrischen Anlage muss eingehalten werden, um Schäden zu vermeiden. Alternativ wäre es möglich, die Ersatzmaßnahmen nach den Abschnitten 6.2 und 6.3 von DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) [1] zu realisieren, was vom Unterzeichner dieser Antwort aber nicht empfohlen wird.
  • Der Personenschutz vor Blitzeinwirkungen (z. B. Schrittspannung) muss als oberstes Kriterium gewährleistet sein.
  • Die elektromagnetischen Wirkungen des Blitzstromes müssen auf ein Minimum reduziert werden.
  • Ist in dem Gebäude das Blitzschutzzonenkonzept umgesetzt worden?

Hinweis. Diese Beurteilung der vorab aufgeführten weiteren Beurteilungskriterien muss im Einzelfall vor Ort von einer Blitzschutzfachkraft vorgenommen werden. Fazit. Nach Meinung des Unterzeichners dieser Leseranfragen-Antwort kann nach den vorliegenden Informationen auf eine Verbindung der metallischen Konstruktionsteile mit dem Blitzschutzpotentialausgleich unter Beachtung der vorab aufgeführten Bewertungsansätze verzichtet werden. Autor: F. Ziegler Literatur: [1] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen. [2] DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2011-10 Blitzschutz – Teil 1: Allgemeine Grundsätze. Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.