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Im unteren Bereich des Schaltschrankes befanden sich offene aktive Teile, die beim Einziehen einer Leitung kurzgeschlossen wurden. (Symbolfoto) (Foto: Industrieblick/stock.adobe.com)

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Beim Einziehen einer Erdungsleitung zwei Phasen überbrückt

10.12.2018

Das Nichtbeachten einer der fünf Sicherheitsregeln führte bei diesem Arbeitsauftrag zum Unfall.

Arbeitsauftrag. Zwei Kollegen eines Stadtwerkes sollten zusammen einen Anschluss für die Erdung eines Frequenzumrichters legen. Der Auftrag wurde mündlich erteilt. Unfallhergang. Am Unfalltag hatten die beiden eingeteilten Monteure am Morgen zunächst Material besorgt und bis Mittag mit den ersten Arbeiten begonnen. Nach der Mittagspause sollte die zu installierende Erdungsleitung von der Potentialschiene im  Keller bis unterhalb des Deckendurchbruchs zum Schaltschrank verlegt werden. Einer der Monteure ging deshalb in den Kellerraum unterhalb des Schaltschrankes.  Er begann, die Erdungsleitung auf eine an der Decke befindliche Kabelpritsche zu legen. Die Erdungsleitung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der Potentialschiene angeschlossen.Der Kollege war nach der Mittagspause noch einmal unterwegs, um weiteres Installationsmaterial zu besorgen. Als er zurückkam, sprach er über das Treppenhaus seinen im Keller befindlichen Kollegen hinsichtlich des Fortschritts der Arbeiten an. Dieser antwortete ihm, dass jetzt die Erdungsleitung durch den Deckendurchbruch geschoben werden könnte. Der im Keller befindliche Monteur schob nun die Leitung ein Stück vom Keller aus nach oben durch den Deckendurchbruch hindurch. Der andere Kollege kniete vor dem Schaltschrank und zog von oben. Da bemerkte er, dass die Leitung zu lang war, woraufhin beide die Leitung wieder zurückziehen wollten. Plötzlich hörte der Kollege im Keller einen Knall und es fielen Funken durch den Deckendurchbruch nach unten. Er rannte daraufhin die Treppe nach oben und fand seinen Kollegen etwa 1–2 m vor dem Schaltschrank auf dem Boden liegen. Dieser erlitt neben schweren Verletzungen im Gesicht vor allem starke Verbrennungen an den Händen, die sich am nähesten am Schaltschrank befunden hatten. Unfallanalyse. Wie sich bei der Unfalluntersuchung herausstellte, ist die neu anzuschließende Erdungsleitung an die oberhalb der für die Erdungsleitung vorgesehenen Anschraubpunkte mit den dort befindlichen Phasen L1, L2, L3 des Leistungsschützes in Berührung gekommen und hat dort mindestens 2 Phasen überbrückt. Dadurch entstand der beschriebene Lichtbogen (Bild). Auch bei diesem Unfall wurde erneut die Gefahr unterschätzt, die durch aktive, in der Nähe befindliche Teile ausgehen kann (vgl. § 6 DGUV Vorschrift 3). Zumindest hätten entsprechend der fünften Sicherheitsregel: „Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken“ die Anschlüsse des Leistungsschützes abgedeckt  werden müssen.


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