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Beschädigte Leitung in einer Kabeltrasse führte zu einem elektrischen Schock (Foto: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Kabel und Leitungen | Installationstechnik

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Auf der Kabelpritsche lag beschädigte Leitung

12.11.2018

Monteur erlitt elektrischen Schock beim Verlegen von Leitungen in einem Kraftwerk.

Arbeitsauftrag: In Erweiterung der Gebäudeinstallation waren zwei Monteure beauftragt worden, in einem Kraftwerk Leitungen zu verlegen. Die Arbeiten erfolgten nach den fünf Sicherheitsregeln, d. h. die Leitungen waren spannungsfrei. Unfallhergang: Am Unfalltag legte gerade einer der Monteure eine Leitung auf die vorhandene Kabeltrasse. Die Kabeltrasse befand sich in einer Höhe von 2,30 m bis 2,50 m direkt unter der Decke und war nur schwer einsehbar. Zum Erreichen der Kabeltrasse nutzte der Monteur eine Aluminiumleiter. Während dieser Arbeiten hielt sich der Kollege zum besseren Abstützen mit einer Hand an der Kabeltrasse fest. Im weiteren Verlauf des Einlegens der Leitung verspürte er plötzlich einen elektrischen Schlag. Dabei kam es zu einer Hand-Hand-Körperdurchströmung. Durch seine Schreckreaktion konnte er sich zum Glück selbst befreien. Sein Kollege bemerkte das und leistete sofort Hilfe. Er stellte fest, dass die Verfassung des Verunfallten stabil war, dieser keine Schwindelgefühle und keinen erhöhten Pulsschlag hatte. Deshalb fuhr er ihn in die nahegelegene Rettungswache der Feuerwehr. Von dort aus brachte ihn dann ein Rettungswagen zum nächsten Klinikum. Unfallanalyse: Den Monteur trifft in diesem Fall keine Schuld, war doch offensichtlich das Kabel bereits beschädigt verlegt worden. An der Art der Fehlerstelle ist gut zu erkennen, dass die Beschädigung eher nicht beim Einziehen über eine scharfe Kante entstanden ist und schon vorher vorhanden war. Deshalb ist noch einmal der Hinweis wichtig, dass im Rahmen von Verlegearbeiten der ordnungsgemäße Zustand der Betriebsmittel sichergestellt wird. Entsprechend § 5 (1) der DGUV Vorschrift 3 „Prüfungen“ gilt: „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand ... vor der ersten Inbetriebnahme ... geprüft werden.“ Der Unfall war in dem Betrieb zudem noch einmal Anlass, auf das richtige Verhalten nach Stromunfällen hinzuweisen. Bei einem Stromunfall ist immer erst der Rettungsdienst zur Unfallstelle zu rufen und kein eigenständiger Transport vorzunehmen, da ein Laie den Gesundheitszustand des Verunfallten nur bedingt feststellen kann.

Autor: J. Jühling