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Berühren unter Spannung stehender Anschlussklemme (DC 48 V) eines Solarspeichers mit isoliertem Werkzeug (Quelle: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Energietechnik | Energiespeicher, Batterieanlagen

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Arbeiten unter Spannung: Anwendungskriterien der Arbeitsmethode an Batterieanlagen

04.11.2020

Die Beurteilungskriterien für Arbeiten unter Spannung werden in Seminaren und auch in betrieblichen Arbeitskreisen häufig diskutiert und angefragt. Besonders interessant ist die Fragestellung, wenn es sich um Arbeiten an Gleichspannungsanlagen wie z. B. an Batterieanlagen handelt.

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Dieser Fachbeitrag soll Aufklärung und Verständnis für die Einstufung und die daraus resultierenden Maßnahmen für Arbeiten unter Spannung, insbesondere an Batterieanlagen verdeutlichen.  Die Einstufung erfolgt in vier Beurteilungsschritten:

  1. Beurteilung der Gefährlichkeit der elektrischen Energie
  2. Auswahl der Arbeitsmethode
  3. Festlegung der Arbeitsverfahren und der zugehörigen Schutzmaßnahmen
  4. Beurteilung der Notwendigkeit von besonderen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Arbeitsmethode Arbeiten unter Spannung.

Schritt 1: Beurteilung der 
Gefährlichkeit

Bevor man über die Einstufung und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nachdenkt, ist es zweckmäßig, die anstehende elektrische Energie hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit zu beurteilen. In Bezug auf die elektrische Körperdurchströmung sind folgende elektrische Größen als ungefährlich einzustufen:

  • Spannungen bis DC 120 V (oder AC 50 V);
  • maximale Ströme bis DC 12 mA (oder AC 3 mA), maßgebend für Spannungen über DC 120 V (oder AC 50 V);
  • maximale Ladungs-Energiewerte bis 350 mJ (und maximale Ladungswerte von 50 µC), maßgebend für Spannungen über DC 120 V (oder AC 50 V).

Hinsichtlich der Lichtbogenbildung ist eine separate Einstufung der freiwerdenden Lichtbogenenergie auf Basis der DGUV Information 203-077 [1] durchzuführen. Die Einstufung kann unterstützend durch den Fachbeitrag in ep 09/2016 [2] erfolgen. Als Richtwerte hinsichtlich einer ungefährlichen freiwerdenden Lichtbogenenergie können folgende Größen zugrunde gelegt werden:


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