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Sicherungskasten (Bild: benjaminnolte/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Anlage wurde von Unbekannten wieder zugeschaltet

04.01.2018

Weil ein Unbekannter die Sicherungsanlage vor Ende der Arbeiten einschaltete, erlitt ein E-Monteur-Auszubildender eine Körperdurchströmung und verletzte sich schwer.

Zwei Elektromonteure und ein Auszubildender einer Installationsfirma wurden mit der Erneuerung einer Deckenleuchte beauftragt. Dazu mussten neue Anschlussleitungen in der Zwischendecke verlegt werden. Gemeinsam mit dem Anlagenverantwortlichen wurden die Freischaltung sowie die Sicherung gegen Wiedereinschalten vorgenommen. Dazu befestigte man am Sicherungsautomaten einen Klebestreifen und ein Schild mit der Aufschrift „Nicht Einschalten! Reparaturarbeiten“. Zu dem Unfall kam es, als der Auszubildende während der Arbeiten zunächst die Spannungsfreiheit an den jeweiligen Arbeitsbereichen feststellen wollte. Dazu stieg er auf eine Stehleiter und war gerade dabei eine Zuleitung für eine  Leuchte zu prüfen. Dabei berührte er versehentlich ein ungesichertes blankes Leitungsende mit dem rechten Handrücken. Eine kurze Durchströmung des Körpers war die Folge. Der Auszubildende erschrak und fiel aus etwas eineinhalb Metern Höhe von der Leiter. Durch den Sturz zog er sich eine schwere Wirbelsäulenverletzung zu. Wie sich bei der späteren Unfalluntersuchung herausstellte, hatte ein Unbekannter die Freischaltung der Anlage bereits vor Beginn der Arbeiten wieder aufgehoben. Im Unternehmen des Auftraggebers gab es keine klare Zugangsregelung für elektrische Betriebsstätten. Außerdem fehlten an der Ausschaltstelle wichtige Daten, wie Zeitpunkt und Datum der Ausschaltung und ein Name. Die unberechtigte Zuschaltung hätte durch eine bessere Sicherung gegen das Wiedereinschalten wirksam verhindert werden können. Insbesondere bei Niederspannungsanlagen, welche einem größeren Personenkreis zugänglich sind, ist eine ausreichende Sicherung durch wirksame Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Wiedereinschaltsperre, unerlässlich. Quelle: bgetem.de


Autor
Name: Ulrike Takácsy