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Beispiel alter Zählerverteilungen (Quelle: VGH)
Installationstechnik | Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Hausanschluss und Zählerplatz

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Alte Zählerverteilungen bei der Brandschadensanierung

24.12.2020

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Zählung von 2011) wurde etwa die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland vor 1970 gebaut. Allein der Anteil von Wohngebäuden der Baujahre 1960 bis 1989 beträgt fast 40 % des Gebäudebestandes. Seit Jahren ist anhand der Schadenstatistiken der Sachversicherer erkennbar, dass der größte Teil der Schäden in Wohngebäuden durch Defekte 
an technischen Einrichtungen hervorgerufen wird.

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Neben veralteten Wasserinstallationen haben auch die Elektroinstallationen einen entscheidenden Anteil. In diesen Gebäuden werden oftmals elektrische Anlagen in einem nicht gewarteten Originalzustand oder – noch problematischer – laienhaft veränderten und erweiterten Zustand betrieben.

Brandschäden 
und die Elektroanlage

Brandschäden unabhängig von den Brandursachen in Wohngebäuden sind überwiegend Teilschäden, das Gebäude kann meist saniert werden. Bei jeder Schadenregulierung eines Teilschadens stellt sich die Frage, welcher Anteil der technischen Einrichtung des Gebäudes ausgetauscht werden muss und welcher weiter betrieben werden kann. Hier entsteht oftmals ein Spannungsfeld zwischen den Beteiligten, da jeder seine eigene Vorstellung vom notwendigen Umfang und der qualitativen Ausführung der Arbeiten hat. Gerade im Bereich der elektrischen Anlage sind in letzter Zeit Forderungen der Energieversorger auffällig, unbeschädigte Zähleranlagen auszutauschen und durch komplette Neuinstallationen zu ersetzen (Bild). Die Elektrofachkraft sieht sich in diesen Fällen mit widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert. Im Folgenden sollen anhand von Schadenfällen die Problemstellung erläutert und mögliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Fallbeispiel 1

In einem mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftsgebäude, Baujahr etwa 1950, kam es in der nachträglich ausgebauten Kellerwohnung zu einem massiven Brandschaden. Die Zählerverteilungen befinden sich in Holzschränken im Treppenhaus und entsprechen überwiegend dem Stand der Erstellung des Wohngebäudes. Diese Verteilungen werden von zwei Einspeiseleitungen im Treppenhaus versorgt. In einigen Zählerverteilungen sind Umbauten erkennbar. Beispielsweise wurden vor einigen Jahren der Zähler und die Sicherungen für ein Restaurant im EG ausgetauscht. Die Zählerverteilung der Kellerwohnung wurde mittels einer Abzweigmuffe in der Zuleitung vom Hausanschlusskasten zum EG versorgt. Diese Verteilung ist vom Schaden betroffen und wurde demontiert. Darüber hinaus war die Zuleitung zur Zählerverteilung im EG thermisch beeinträchtigt und wurde zunächst durch eine provisorische Installation ersetzt. Die Zählerverteilungen EG, OG1, OG2 sind nicht brandbetroffen und auch nicht rauchbeaufschlagt. Für die Sanierung des Brandschadens in der Kellerwohnung musste u. a. die gesamte Elektroinstallation der Wohnung inkl. deren Zählerverteilung im Kellerflur erneuert werden. Strittige Fragestellung: Müssen die nicht vom Schaden betroffenen Verteilungen erneuert werden und sind diese damit in einem Kellerraum zentral gemäß VDE AR-N 4101 [1] auszuführen?


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