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Menschen in Not brauchen Hilfe. Für die meisten ist das selbstverständlich. Auch im Gesetz ist diese Pflicht zur Hilfeleistung verankert. Jeder, der im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft, handelt grundsätzlich nicht falsch. Wer nichts tut, macht sich jedoch strafbar.
M. Heberer
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12/2020
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