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Elektrotechnik | Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Kabeleinführungen und Kabelbefestigungen

ep7/2010, 2 Seiten

Beim Austausch der Hauptverteilung (Standschrank) in einem Industriebetrieb wurde die Einspeisung von unten in die Verteilung durch einen Fußbodenkanal mit Einaderkabeln (Einspeisung vom Trafo) eingeführt. Die Abgänge zu Unterverteilungen und größeren Verbrauchern wurden durch Kabelverschraubungen mit integrierter Zugentlastung befestigt. 1. Müssen Kabel-/Leitungseinführungen in Verteilungen generell mit Bügelschellen oberhalb und/oder in der Verteilung abgefangen werden, obwohl die Einführungen in die Verteilung als Einzeleinführungen mit Kabelverschraubungen ausgeführt wurden, die eine Zugentlastung enthalten? Für die Befestigung der verwendeten Einaderkabeln kommen Bügelschellen zum Einsatz (Stahlblech verzinkt, Druck- und Gegenwanne aus Polypropylen), die sich auf einer gemeinsamen Profilschiene (L1, L2, L3, PEN) befinden. Die Profilschiene ist wiederum auf einer Steinwand montiert (Verbindung Trafo 630 kVA zur Hauptverteilung). Die momentan verwendeten Bügelschellen wurden von einem Sachverständigen beanstandet. 2. Müssen Bügelschellen für die Befestigung von Einaderkabeln generell aus Aluminium sein und wie ist die Sachlage, wenn sich nicht alle Bügelschellen auf einer Profilschiene befinden?


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Allgemeines: Festlegungen zur Zugentlastung von Kabel/Leitungen gab es im Abschnitt 4.3.1 der nicht mehr gültigen Norm DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729):1986- 11, die wie folgt lauteten: „Von außen eingeführte Kabel und Leitungen sind vor ihren Anschlussstellen so zu befestigen, dass die Anschlussstellen zug- und druckentlastet sind.“

Diese Norm ist durch DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729):2010-02 [1] (mit Übergangsfrist bis zum 01.05.2012) ersetzt worden. Des Weiteren sind Festlegungen im Abschnitt 526.5.7 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2] enthalten, die in etwa lauten:

„Die Anschluss- und Verbindungsstellen von Kabeln/Leitungen sind von mechanischer Beanspruchung zu entlasten, sofern mit mechanischen Beanspruchungen (z. B. Zug oder Druck) zu rechnen ist. Kabelverschraubungen und Leitungseinführungen dürfen als Mittel zur Zugentlastung nur verwendet werden, wenn sie dafür geeignet sind.“

Festlegungen zu Bügelschellen/Schellen zur Befestigung von Einleiterkabeln/-leitungen sind in nur in den relevanten Normen für Kabel/Leitungen enthalten. Für NYY-Einleiterkabel gibt es z. B. Festlegungen in DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) [3], die auch für andere Einleiterkabel/-leitungen angewendet werden können.

Im Teil 5G, Abschnitt IV, „Leitfaden für die Verwendung“ ist in etwa Folgendes festgelegt:

Einadrige Kabel dürfen einzeln oder systemweise (L1 bis L3 und PEN in einem Bündel) gebündelt (3er/4er-Bündel) verlegt werden. Systemweise gebündelte Einleiterkabel/-leitungen dürfen wie mehradrige Kabel/Leitungen behandelt (auch ohne „Verdrillen“) werden, d. h. auch mit Schellen aus magnetischem Material befestigt werden.


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Quellen

DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729):2010-02 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7- 729: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Bedienungsgänge und Wartungsgänge.

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung von elektrischen Betriebsmitteln – Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.

DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603):2010-03 Starkstromkabel – Teil 603: Energieverteilungskabel mit Nennspannung 0,6/1 kV.


Autor
  • W. Hörmann
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