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Schutzmaßnahmen

Zulässigkeit einer realisierten Teilsanierung

ep5/2025, 1 Seite

Bei der Sanierung zweier Wohnungen in einem Bremer Mehrfamilienhaus im Jahr 2012 wurde die alte Zweiadertechnik ab der Wohnungsverteilung bis zu den Steckdosen durch neue dreiadrige Leitungen getauscht. Zugleich sind in den Wohnungsverteilungen Fehlerstromschutzschalter nachgerüstet worden. Die alten Wohnungszuleitungen L1, L2, L3, PEN (6 mm2) blieben bestehen. Nach einem Brand in einer der anderen Wohnung des Hauses, steht nun die Sanierung des gesamten Hauses an. Seitens der Versicherung kam nun jedoch die Frage auf, ob die Installation in dieser Ausführung jemals vorschriftsmäßig war oder bei der damaligen Sanierung auch die Zuleitung durch eine fünfadrige Zuleitung mit entsprechendem Querschnitt hätte ersetzt werden müssen bzw. wegen des Umfangs der Sanierung auch die Zähleranlage getauscht.


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Autor
  • Ing. Werner Hörmann
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