Zugänglichkeit von Steckdosen
Bei dieser Frage beginne ich mit der Beantwortung am besten von hinten. Das Ingenieurbüro wiegt sich in falscher Sicherheit! Eine Prüfung durch einen TÜV hat für Deutschland eine ganz andere Bedeutung als eine Abnahme der Elektroanlage durch ein Kontrollorgan in der Schweiz.
In Deutschland ist meistens bei derartigen Objekten ein TÜV mit der Prüfung nach Landesbauordnung beauftragt – diese Prüfung hat nichts mit dem Zustand der normalen Elektroanlage zu tun. Es wird bestätigt, dass die baurechtlichen Anforderungen der Elektroanlage wie z. B. Sicherheitsbeleuchtung, Entrauchungsanlage, Leitungsanlagen mit Funktionserhalt usw. gemäß den Auflagen der Baugenehmigung ausgeführt sind.
In der Schweiz muss jede neue Elektroanlage durch den Errichter einer Schlusskontrolle (Erstprüfung) unterzogen werden. Danach wird dies durch ein unabhängiges Kontrollorgan (z. B. wie unsere TÜVs) gegengeprüft und ein Sicherheitsnachweis ausgestellt. Dabei geht es dann natürlich auch um die baurechtlichen Anforderungen, aber auch um die normale Gebäudeinstallation. Das Ingenieurbüro denkt also, dass die erfolgte baurechtliche Abnahme der Elektroanlage auch eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[1] beinhaltet. Dem ist nicht so.
Zugänglichkeit. Das Regelwerk kennt dazu leider nur eine sehr allgemein gehaltene Aussage in der DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510), Abschnitt 513. Dort heißt es: „Alle Betriebsmittel, einschließlich Kabel/Leitungen, sind so anzuordnen, dass ihre Bedienung, Inspektion, Instandhaltung und der Zugang zu den Verbindungen leicht möglich sind. Diese Anforderungen dürfen durch den Einbau der Betriebsmittel in Gehäuse oder andere Einbauräume nicht nennenswert beeinträchtigt werden.“
Aus meiner Sicht sind Steckdosen im Doppelboden im vom Anfragenden beschriebenen Zustand nicht „leicht zugänglich“. Möbel, die auf Bodentanks gestellt werden sind eine echte Unsitte, aber selten konsequent vermeidbar. Eine klare Grenze bis zu der eine leichte Zugänglichkeit gegeben ist – der Anfragende also ohne Mehraufwendungen zu prüfen hat – kann ich nicht aufzeigen.
Quellen
[1] DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen.
[2] DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Allgemeine Bestimmungen.
- M. Lochthofen