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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Zugänglichkeit von Steckdosen

ep6/2019, 2 Seiten

Wir, ein kleines Prüfunternehmen, welches sich in der Hauptsache mit der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln beschäftigt, treffen immer wieder auf durch Schreibtische oder Schränke verstellte Bodentanks. Erst nach erheblichem Rücken und Schieben sind dann die Stecker der Prüflinge zugänglich. Unsere Bitte, die Bodentanks doch aus Sicherheitsgründen nicht zu verstellen, trifft meist auf taube Ohren. Noch extremer war die Besichtigung eines neu errichteten Bürogebäudes: Alle Steckdosen befinden sich dort im (!) doppelten Fußboden an mehr oder weniger unbekannten Stellen, die Leitungsdurchführungen erfolgen durch sehr kleine runde Öffnungen. Um an die Steckdosen zu gelangen müssen Teppichfliesen gelöst und Bodenplatten mittels Vakuumheber herausgehoben werden. Außerdem sind in den Zwischenräumen Steckdosenleisten aus dem Baumarkt verlegt, an die wiederum Verteiler angeschlossen sind. Nach einem Telefonat mit dem verantwortlichen Ingenieurbüro, das in der Schweiz ansässig ist, bekam ich die Antwort: „Es wurde doch vom TÜV abgenommen.“ Es wäre sehr schön, wenn sie mir Argumentationshilfen zur Verfügung stellen könnten, um uns die zukünftige Arbeit zu erleichtern.


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Bei dieser Frage beginne ich mit der Beantwortung am besten von hinten. Das Ingenieurbüro wiegt sich in falscher Sicherheit! Eine Prüfung durch einen TÜV hat für Deutschland eine ganz andere Bedeutung als eine Abnahme der Elektroanlage durch ein Kontrollorgan in der Schweiz.

In Deutschland ist meistens bei derartigen Objekten ein TÜV mit der Prüfung nach Landesbauordnung beauftragt – diese Prüfung hat nichts mit dem Zustand der normalen Elektroanlage zu tun. Es wird bestätigt, dass die baurechtlichen Anforderungen der Elektroanlage wie z. B. Sicherheitsbeleuchtung, Entrauchungsanlage, Leitungsanlagen mit Funktionserhalt usw. gemäß den Auflagen der Baugenehmigung ausgeführt sind.

In der Schweiz muss jede neue Elektroanlage durch den Errichter einer Schlusskontrolle (Erstprüfung) unterzogen werden. Danach wird dies durch ein unabhängiges Kontrollorgan (z. B. wie unsere TÜVs) gegengeprüft und ein Sicherheitsnachweis ausgestellt. Dabei geht es dann natürlich auch um die baurechtlichen Anforderungen, aber auch um die normale Gebäudeinstallation. Das Ingenieurbüro denkt also, dass die erfolgte baurechtliche Abnahme der Elektroanlage auch eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[1] beinhaltet. Dem ist nicht so.

Zugänglichkeit. Das Regelwerk kennt dazu leider nur eine sehr allgemein gehaltene Aussage in der DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510), Abschnitt 513. Dort heißt es: „Alle Betriebsmittel, einschließlich Kabel/Leitungen, sind so anzuordnen, dass ihre Bedienung, Inspektion, Instandhaltung und der Zugang zu den Verbindungen leicht möglich sind. Diese Anforderungen dürfen durch den Einbau der Betriebsmittel in Gehäuse oder andere Einbauräume nicht nennenswert beeinträchtigt werden.“

Aus meiner Sicht sind Steckdosen im Doppelboden im vom Anfragenden beschriebenen Zustand nicht „leicht zugänglich“. Möbel, die auf Bodentanks gestellt werden sind eine echte Unsitte, aber selten konsequent vermeidbar. Eine klare Grenze bis zu der eine leichte Zugänglichkeit gegeben ist – der Anfragende also ohne Mehraufwendungen zu prüfen hat – kann ich nicht aufzeigen.


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Quellen

[1] DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.

[2] DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.


Autor
  • M. Lochthofen
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