Wiederkehrende Prüfungen
Der sichere Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist nur dann möglich, wenn ihr ordnungsgemäßer Zustand dauerhaft sichergestellt ist. Die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 legen Prüffristen und Prüfarten fest. Die Grundlage einer jeglichen Prüfung, die Gefährdungsbeurteilung, zeigt auf, wie die Schutzziele erreicht werden können, damit Gefahren für Leben und Sachen, z. B. infolge eines Stromschlages oder Brandes, vermieden werden können und der sichere Betrieb der Anlage gewährleistet ist.
Ausfall von Serveranlagen besonders brisant
Der Ausfall einer Serveranlage hat oft schwerwiegende Auswirkungen. Um dies zu vermeiden, ist es unumgänglich, Serveranlagen regelmäßig überprüfen zu lassen, denn diese Anlagen müssen in der Regel rund um die Uhr ununterbrochen betrieben werden. Jeder Ausfall ist mit enormen Kosten verbunden.
Fehlende Prüfung – keine Versicherung
Das Problem: Die Prüfung der Sicherheit erscheint den Betreibern daher oft unmöglich, wenn die Geräte dazu abgeschaltet werden müssen. Entscheidet der Betreiber, dass Anlagen nicht geprüft werden, weil aus seiner Sicht durch diese keine Gefährdung ausgeht, ist er im Schadensfall nicht versichert. Ebenso wird die Berufsgenossenschaft diese Festlegung des Anlagenbetreibers nicht akzeptieren.
Verbundmessung und Überwachung der Anlagen
Im Tagesgeschäft ist eine hohe Verfügbarkeit der Serveranlage zwingend erforderlich und Prozessunterbrechungen sind möglichst zu vermeiden, insbesondere wenn eine Trennung vom Versorgungsnetz nicht möglich ist.
Eine Lösung kann die Verbundmessung aller oder mehrerer Komponenten sein. Besondere Beachtung muss der vorbeugende Brandschutz finden, da häufig unzureichend gereinigte Kühllüftungsöffnungen als Gefahrenquellen bestehen.
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Vorderansicht EDV-Schrank, best