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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Wiederholungsprüfung in medizinischen Einrichtungen

ep3/2009, 2 Seiten

In der Leseranfrage "Elektroinstallation einer Zahnarztpraxis" in ep 7/2004 wird darauf hingewiesen, dass die Elektroanlagen in medizinischen Einrichtungen bauordnungsrechtlich als bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung beurteilt werden. Bedeutet dies, dass die Elektroanlagen in solchen Räumen der DIN VDE 0100 Gruppe 700 zuzuordnen sind und die Wiederholungsprüfungen für die ortsfesten Anlagen nach der BGV A3, § 5, Tabelle 1A mindestens jährlich erfolgen müssen? Gilt für in diesen Einrichtungen vorhandene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (keine Medizintechnik – Bürotechnik, bewegliche Leitungen usw.) die Prüffrist von zwei Jahren?


   

Autor
  • T. Flügel
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