Unfälle vermeiden
Um in elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln rechtzeitig Fehler zu erkennen und damit das Unfallrisiko durch elektrischen Strom zu verringern, müssen diese entsprechenden Prüfungen unterzogen werden.
Wiederholungsprüfungen
Wiederholungsprüfungen erhöhen die Anlagenverfügbarkeit und führen zum rechtzeitigen Erkennen von Fehlern in Anlagen und bei Geräten. Dadurch können gefährliche Körperdurchströmungen oder Brände verhindert werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung fordert deshalb, vor Inbetriebnahme sowie auch später regelmäßig im Betrieb, eine sachgerechte Überprüfung solcher Anlagen zur Vermeidung von Unfallrisiken vorzunehmen.
Damit wichtige Prüfungen nicht unterbleiben, hat der Gesetzgeber entsprechende Gesetze und in der Folge Verordnungen geschaffen. Die „Gesetzes-Pyramide“ (Bild 1) zeigt das Zusammenwirken von Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Normen, die für den Betrieb der elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel gelten.
Nach den Grundsätzen der DGUV Vorschrift 3 § 3 (ehemals BGV A3) hat der
Bilder
Anlagenmessung gem
DGUV Vorschrift 3 in der Gesetzespyramide