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Unfälle vermeiden

Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3 prüfen
ep9/2016, 2 Seiten

Ohne Elektrizität ist die heutige Gesellschaft nicht mehr denkbar. Um elektrische Energie aber wirtschaftlich nutzen zu können, ist es erforderlich, die elektrische Spannung auf Werte anzuheben, die für Menschen und Tiere gefährlich sind.


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Um in elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln rechtzeitig Fehler zu erkennen und damit das Unfallrisiko durch elektrischen Strom zu verringern, müssen diese entsprechenden Prüfungen unterzogen werden.

Wiederholungsprüfungen

Wiederholungsprüfungen erhöhen die Anlagenverfügbarkeit und führen zum rechtzeitigen Erkennen von Fehlern in Anlagen und bei Geräten. Dadurch können gefährliche Körperdurchströmungen oder Brände verhindert werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung fordert deshalb, vor Inbetriebnahme sowie auch später regelmäßig im Betrieb, eine sachgerechte Überprüfung solcher Anlagen zur Vermeidung von Unfallrisiken vorzunehmen.

Damit wichtige Prüfungen nicht unterbleiben, hat der Gesetzgeber entsprechende Gesetze und in der Folge Verordnungen geschaffen. Die „Gesetzes-Pyramide“ (Bild 1) zeigt das Zusammenwirken von Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Normen, die für den Betrieb der elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel gelten.

Bild 1: DGUV Vorschrift 3 in der Gesetzespyramide

Nach den Grundsätzen der DGUV Vorschrift 3 § 3 (ehemals BGV A3) hat der


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Anlagenmessung gem


DGUV Vorschrift 3 in der Gesetzespyramide

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