Skip to main content 
Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Messen und Prüfen | Energietechnik/-Anwendungen

Überprüfung von Zählern

ep3/2004, 1 Seite

Wenn es um die Verrechnung von Stromkosten geht, gibt es oft Streit. Manchmal ist es Stromdiebstahl, der vermutet wird, und manchmal zweifelt man an der genauen Messung, zumal dann, wenn es mehrere Zwischenzähler gibt und die Summe nicht mit der Rechnung vom EVU übereinstimmt. Wie kann das überprüft werden, und in welchen Abständen muss das geschehen? Welche Art der Zähler für Abrechnungszwecke sind die richtigen? Wie wir erfahren konnten, sind beglaubigte Zähler, die im Fachhandel zu erwerben sind, keine geeichten Zähler. Auf solchen Zählern, ob nun vom zuständigen EVU gestellt oder beglaubigte Zwischenzähler, die durch den Eigentümer zur separaten Abrechnung installiert wurden, befindet sich im Datenschild die Angabe, wie oft sich die Zählerscheibe drehen muss, damit das Zählwerk 1 kWh zählt, z . B.: 96 U/kWh. Dies bezeichne ich mal als Zählerkonstante. Nun kann man natürlich alles freischalten und einen ohmschen Verbraucher von 1 kW 1 h laufen lassen und kontrollieren, ob sich die Zählerscheibe in 1 h genau 96 Mal dreht. Dies ist natürlich in den meisten Fällen nicht möglich. Man muss also die tatsächlich entnommene Leistung und gleichzeitig die Anzahl der Umdrehungen der Zählerscheibe innerhalb einer bestimmten Zeit ( gestoppt ) feststellen. Dies aber erscheint mir doch auf Grund von Strom- und Spannungsschwankungen sehr ungenau. Hinzu kommt die Verzögerungszeit beim Stoppen der Zeit.


   

Autor
  • H. Roth
Downloads
Sie haben eine Fachfrage?