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Trennungsabstand nicht eingehalten

ep1/2025, 1 Seite

Auf einem Dach mit PV-Anlage werden für DC-Leitungen sowie 16 mm2 PA-Leiter Trassen (Rohr und Kanäle) aus Metall verlegt. Ich verlange, dass diese (bereits am Gebäude-Potentialausgleich angeschlossen) im Falle einer Kreuzung zur Blitzschutzleitung (bei Nichteinhaltung des Trennungsabstands) im Kreuzungsbereich zusätzlich mit dem Blitzschutz verbunden werden (PA-Anschluss 16 mm² bleibt zusätzlich bestehen). Dasselbe gilt für Metallkanäle, die entlang der Dachrinne verlegt wurden. Der Ausführende meint, das sei überzogen. Wie sehen Sie das?


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Autor
  • Elektrotechniker-Meister Frank Ziegler
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