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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Steckdose für Weihnachtsbeleuchtung

ep11/2020, 2 Seiten

?In unserer Gemeinde wird die elektrische Versorgung der Weihnachtsbeleuchtung über Steckverbinder in Straßenlaternen hergestellt. Im oberen Bereich des Beleuchtungsmastes ist eine Einbaukupplung angebracht. Hier wird über spezielle Stecker ein Adapter zu Schuko-Kupplungen bzw. Schuko-Mehrfachkupplungen hergestellt. An diese Schukokupplungen werden dann die jeweiligen Beleuchtungselemente (Lichterketten, Netzteile usw.) angesteckt. In der Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung ist kein Fehlerstromschutzschalter vorhanden. Es gibt im Übergangskasten jeder Leuchte nur eine Neozed-Sicherung (6 oder 10 A). Ich habe bei dieser Ausführung meine Bedenken. Wie denken Sie darüber? Ist diese Ausführung so zulässig? Meiner Meinung nach sollte die gesamte Beleuchtungsanlage, wenn schon ohne FI, mit Sondersteckvorrichtungen aufgebaut werden, damit man „normale“ Schukostecker hier nicht hineinstecken kann.


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!Vorweg. Alle Jahre wieder kommt die Weihnachtszeit und die Kommunen machen sich Gedanken, woher die Steckdosen nehmen, bei der auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) verzichtet werden dürfte.

Fakt ist, dass sich bezüglich des zusätzlichen Schutzes von Steckdosen durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA durch DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1], gegenüber der Ausgabe von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [2], einiges geändert hat.

So wurde aus meiner Sicht klargestellt, wann Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA zwingend gefordert sind und unter welcher Voraussetzung darauf verzichtet werden darf.

Derzeitiger Normenstand. Im Abschnitt 411.3.3 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1], ist u. a. folgendes festgelegt: „Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA muss vorgesehen werden für

  • Steckdosen in Endstromkreisen für Wechselstrom (AC) mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind [...]

Anmerkung. Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A können hiervon ausgenommen werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen.“

Daraus ergibt sich, dass nicht jede Steckdose durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) geschützt sein muss, sondern nur solche, die zur allgemeinen Verwendung durch Laien vorgesehen sind.

Hinweis. Es kann natürlich hier wieder diskutiert werden, was man „unter allgemeiner Verwendung“ versteht. Es sollte aber klar sein, dass es sich hierbei um Steckdosen handelt, in welche ein elektrotechnischer Laie jederzeit ein elektrisches Betriebsmittel/Verbrauchsmittel einstecken kann, auch wenn er dabei einen anderen Verbraucher entfernen muss. Damit entfällt auch die bisherige Ausnahme auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zu verzichten, wenn die Steckdosen nur für bestimmte Verbraucher vorgesehen waren.

Des Weiteren gilt. Des Weiteren gilt für Steckdosen, die nicht für die allgemeine Verwendung durch Laien vorgesehen sind – was beim Anfragenden zutreffend sein dürfte – dass hierfür die Anmerkung (siehe oben) berücksichtigt werden darf/muss. In solchen Fällen muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, dass eine allgemeine Verwendung durch elektrotechnische Laien ausgeschlossen werden kann. Wie diese Gefährdungsbeurteilung beim Anfragenden ausfällt, kann ich nicht beurteilen. Wenn die Steckdosen oben am Mast errichtet werden, dann dürfte die Gefährdungsbeurteilung in diesem Fall vermutlich positiv ausfallen, d. h. es könnte auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA verzichtet werden.

Steckverbinder am Mast. Nicht ganz verstehen kann ich die vorhandene „Steckverbinderkonfiguration“. Man darf sich die Frage stellen, warum nicht gleich Schutzkotaktsteckdosen vorgesehen werden, die ja, unter den oben angeführten Voraussetzungen, auch ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen werden dürften. Die vorhandenen Steckverbinder, die in einem separaten Dokument des Anfragenden aufgeführt sind, scheinen mir für diese Zwecke nicht geeignet zu sein. Selbst der Hersteller sieht bei höheren Spannungen, z. B. bei 230 V, mögliche Gefährdungen bei Verwendung dieser Steckverbinder.

Außerdem gilt, dass der Adapter „Stecker auf Schutzkontaktkupplung“ sicher keiner Norm entspricht, somit dürfte ein solches Betriebsmittel, im Sinne des Arbeitsschutzes nicht verwendet werden. Im Sinne der Niederspannungsrichtlinie dürfte es auch nicht in Verkehr gebracht werden.

Fazit. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte also auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) verzichtet werden.

Aus meiner Sicht wäre die Errichtung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) natürlich zu begrüßen, aber übergeordnete Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) sind sicher keine gute Lösung, da sie ggf. zum Ausfall der Beleuchtung einer ganzen Straße führen könnten. Andererseits würde es vermutlich wirtschaftlich nicht vertretbar sein, für jede Leuchte eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorzusehen. Die Lösung, nur für die Steckdosen die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vorzusehen, dürfte am notwendigen „Einbauplatz“ scheitern.

Der Anfragende könnten aber seine Gemeinde davon überzeugen, dass an den Masten, an denen eine Schutzkontaktsteckdose für die Weihnachtsbeleuchtung notwendig ist, eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) integriert in einer Auf-Putz-Steckdose vorgesehen wird, was sicher finanziell zu stemmen wäre.

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Quellen

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 (zurückgezogen) Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.


Autor
  • W. Hörmann
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