Steckdose für Weihnachtsbeleuchtung
Anmerkung. Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A können hiervon ausgenommen werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen.“
Daraus ergibt sich, dass nicht jede Steckdose durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) geschützt sein muss, sondern nur solche, die zur allgemeinen Verwendung durch Laien vorgesehen sind.
Hinweis. Es kann natürlich hier wieder diskutiert werden, was man „unter allgemeiner Verwendung“ versteht. Es sollte aber klar sein, dass es sich hierbei um Steckdosen handelt, in welche ein elektrotechnischer Laie jederzeit ein elektrisches Betriebsmittel/Verbrauchsmittel einstecken kann, auch wenn er dabei einen anderen Verbraucher entfernen muss. Damit entfällt auch die bisherige Ausnahme auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zu verzichten, wenn die Steckdosen nur für bestimmte Verbraucher vorgesehen waren.
Des Weiteren gilt. Des Weiteren gilt für Steckdosen, die nicht für die allgemeine Verwendung durch Laien vorgesehen sind – was beim Anfragenden zutreffend sein dürfte – dass hierfür die Anmerkung (siehe oben) berücksichtigt werden darf/muss. In solchen Fällen muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, dass eine allgemeine Verwendung durch elektrotechnische Laien ausgeschlossen werden kann. Wie diese Gefährdungsbeurteilung beim Anfragenden ausfällt, kann ich nicht beurteilen. Wenn die Steckdosen oben am Mast errichtet werden, dann dürfte die Gefährdungsbeurteilung in diesem Fall vermutlich positiv ausfallen, d. h. es könnte auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA verzichtet werden.
Steckverbinder am Mast. Nicht ganz verstehen kann ich die vorhandene „Steckverbinderkonfiguration“. Man darf sich die Frage stellen, warum nicht gleich Schutzkotaktsteckdosen vorgesehen werden, die ja, unter den oben angeführten Voraussetzungen, auch ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen werden dürften. Die vorhandenen Steckverbinder, die in einem separaten Dokument des Anfragenden aufgeführt sind, scheinen mir für diese Zwecke nicht geeignet zu sein. Selbst der Hersteller sieht bei höheren Spannungen, z. B. bei 230 V, mögliche Gefährdungen bei Verwendung dieser Steckverbinder.
Quellen
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 (zurückgezogen) Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
- W. Hörmann
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