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Photovoltaik | Recht | Finanzen/Steuern

Solarstrom vor Ort – mit und ohne Mieterstromvertrag

Viele Wege führen den Solarstrom ins Haus
ep9/2026, 3 Seiten

Wer Mieterinnen und Mietern den Solarstrom vom eigenen Dach zugänglich machen will, denkt dabei an „Mieterstrom“. Rechtlich wird der Begriff jedoch nur für den geförderten Mieterstrom benutzt, obwohl dieser nur einer von mehreren Wegen ist, Strom für Mieter umzusetzen. Als Alternative wird neuerdings die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ gehandelt. Oft ist es aber am einfachsten, den Strom nur für Allgemein- und Betriebsstrom zu nutzen oder die Eigenstromerzeugung wie eine Zentralheizung in den Mietvertrag einzubinden.


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Autor
  • RA Peter Nümann
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