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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

SiGeKo auf Baustellen

ep1/2016, 2 Seiten

Auf einer benachbarten Baustelle kam es in einer zugeschalteten Transformatorstation zu einem Lichtbogenunfall, als ein Elektromonteur beim Herausholen von dort gelagertem Werkzeug und Kabel einen dreipoligen Kurzschluss verursachte. Der Monteur, der keine zusätzliche PSA trug, zog sich Brandverletzungen zu und musste intensivmedizinisch behandelt werden. Der Betrieb der neu errichteten Elektroanlagen bis zur endgültigen Abnahme durch den Betreiber war einer Elektromontagefirma schriftlich übertragen worden. Im Zuge der Aufarbeitung des Falles stellen sich mir folgende Fragen. Häufig wird auf Baustellen und Großbaustellen ein sogenannter SiGeKo, also ein Koordinator eingesetzt. Er übernimmt die Aufgaben des Bauherrn nach § 3 BaustellV. Die Konkretisierung dazu findet man in der RAB 30. Die sich daraus ergebenden Aufgaben fokussieren sich schwerpunktmäßig auf die Abläufe auf der Baustelle, sowie Gefährdungen, welche von der Baustelle usw. ausgehen. 1) Ist ein SiGeKo verantwortlich, dass der Betrieb der elektrischen Anlagen, gerade in der Phase des Netzaufbaus (Trafostationen, NSHVS, Anlagenanschlüsse, Provisorien usw.), ordnungsgemäß organisiert und dokumentiert wird? 2) Inwieweit hat sich ein SiGeKo über den Organisationsgrad (Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher usw.) von Elektrounternehmen zu informieren? 3) Inwieweit ist der SiGeKo verantwortlich, dass die Mitarbeiter eines Elektrounternehmens ordnungsgemäß arbeiten? 4) Inwieweit muss der SiGeKo auch fachlich geeignet sein, um eine Gefährdung durch elektrotechnische Anlagen und das richtige Verhalten der (Elektro-)Mitarbeiter erkennen zu können? 5) Inwieweit ist eventuell auch der Auftraggeber (Planer/Planungsbüro) für den ordnungsgemäßen (Elektro-)Betrieb auf der Baustelle verantwortlich?


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Autor
  • S. Boesen
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