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Elektrotechnik | Sicherheitstechnik | Brand- und Explosionsschutz

Schulungserfordernis für Prüfung von Ex-Anlagen

ep11/2017, 4 Seiten

Wie ist die an mehreren Stellen angegebene „regelmäßige Schulung“ befähigter Personen aufzufassen? Wie lang sollte der Zeitraum zwischen zwei Schulungen maximal sein? Die Aussagen, die selbst von Anbietern solcher Schulungen kommen, reichen von Jahresunterweisung bis zu „nichtunbedingt mehr als drei Jahre“. Ich würde gern an den bisherigen Jahresunterweisungen festhalten, da unsere Monteure viel in Abwasseranlagen arbeiten und diese Ex-Anlagen auch prüfen müssen. Wenn unser Geschäftsleiter aber nun Schulungen alle zwei Jahre festlegt, wie ist dann der Sachverhalt?


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Autor
  • J. Pester
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