Prävention wichtiger denn je
Mit dem Fundamenterder wird für die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes eine funktionsfähige und wartungsfreie Erdungsanlage errichtet. Er wird in das Fundament eingelegt und mit einer Deckung von mindestens 5 cm Beton umschlossen. Durch die sich weiterentwickelnde Bautechnik, wie beispielsweise dem zunehmenden Einsatz von wasserundurchlässigem Beton, Bitumenabdichtungen, Kunststoffbahnen und Wärmedämmungen, ist zunehmend von einem „nicht-erdfühligem“ Fundament mit deutlich erhöhten Erdübergangswiderständen auszugehen (z. B. bei Ausführung einer weißen Wanne). In diesem Fall wird ein sogenannter Ringerder im Erdreich – außerhalb des Fundamentes – verlegt und mit dem Ringpotentialausgleichsleiter im Fundament verbunden. Bild 3 zeigt einen exemplarischen Aufbau einer Erdungsanlage.
Äußerer Blitzschutz (HVI Blitzschutz)
Ein äußeres Blitzschutzsystem schützt das Gebäude bei einem direkten Blitzschlag. Mittels Fangeinrichtung wird die Blitzenergie eingefangen und sicher über die Erdungsanlage ins Erdreich abgeleitet. Durch diese schützende Hülle um das Gebäude werden Brände verhindert und Personen vor Verletzungen bewahrt.
Die Blitzschutzanlage besteht aus der auf dem Dach installierten Fangeinrichtung, die über Ableitungen mit der Erdungsanlage verbunden ist. Um gefährliche Überschläge und somit Funkenbildung zu vermeiden, sind Trennungsabstände zu leitenden metallischen Teilen einzuhalten. Oft lassen diese sich nicht konsequent umsetzen. Durch den Einsatz einer hochspannungsfesten isolierten Ableitung (HVI Leitung) können Trennungsabstände vernachlässigt und Blitzströme sicher zur Erdungsanlage abgeleitet werden (Bild 4). Ein HVI-System bietet somit mehr Flexibilität im Vergleich zu konventionellem Blitzschutz. Vor allem bei nachträglichen Dachinstallationen, wie z. B. PV- oder Klimaanlagen, können beim Einsatz von hochspannungsfesten Leitungen diese meist unverändert bleiben und aufwendige Umbaumaßnahmen vermieden werden.
Potentialausgleich und Überspannungsschutz
Bei Gebäuden, die im Sinne von Industrie 4.0 konzipiert sind, bei Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung oder in Systemen mit moderner Gebäudeinfrastruktur sind die Folgen eines Blitzeinschlages besonders gravierend. Es geht dann nicht nur um die Zerstörung wertvoller Anlagentechnik, sondern auch um die aus der Betriebsunterbrechung resultierenden Verluste wie z. B. den Ausfall von Arbeitsprozessen, IT- und Fertigungssystemen. Wichtige Grundlage für die notwendige Anlagenverfügbarkeit dieser Gebäudeausstattungen sowie die sichere Funktionsweise des gesamten Blitzschutzsystems ist hierbei ein konsequenter Blitzschutzpotentialausgleich für alle von außen ins Gebäude eingeführten elektrischen Leitungen.
Der Blitzschutzpotentialausgleich (gemäß DIN EN 62305-3) stellt eine Erweiterung des Schutzpotentialausgleichs nach DIN VDE 0100-410 dar. Zusätzlich zu allen fremden leitfähigen Teilen, die direkt mit dem Potentialausgleich verbunden werden, sind auch Versorgungsleitungen des Netzbetreibers, Kommunikationsleitungen sowie sonstige elektrische Schnittstellen und Systeme, welche blitzstrombehaftet in das Gebäude gelangen, in den Blitzschutzpotentialausgleich einzubeziehen. Die Anbindung muss möglichst nahe am Gebäudeeintritt mittels Blitzstrom-Ableitern Typ 1 erfolgen.
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