Prävention wichtiger denn je
Bereits im 18. Jahrhundert wurde im deutschen Bauordnungsrecht gefordert, ein Blitzschutzsystem zu errichten. Bis heute haben diese Forderungen in diversen Gesetzen, Normen, Richtlinien und Vorschriften Bestand. Neben der Verfügbarkeit von Anlagen sowie dem Schutz von wirtschaftlichen Gütern steht – bis heute – vor allem der vorbeugende Brand- und Personenschutz im Vordergrund. Durch das sich stetig verändernde Klima und die damit verbundenen Gewitteraktivitäten werden die Gefahren auch im privatwirtschaftlichen und privaten Bereich als Bedrohung wahrgenommen.
Neue Rahmenbedingungen verlangen zudem nach verstärkten präventiven Maßnahmen gegen Blitz- und Überspannungsgefahren: Gebäude werden intelligent und beinhalten eine Vielzahl vernetzter, empfindlicher und kritischer Systeme bzw. technischer Komponenten (Bild 1).
Gesetzliche und normative Vorgaben
Bei Objekten, die dem Bauordnungsrecht unterliegen, definieren die Bauordnungen der Länder, wann ein Blitzschutzsystem zu errichten ist. Entscheidungsgrundlage ist hier u. a. die Risikoanalyse nach DIN EN 62 305-2. Bei Sonderbauten in den jeweiligen Bundesländern gilt es grundsätzlich zu prüfen, ob es entsprechend der Nutzungsart sowie Dimension des Gebäudes eine länderspezifische Sonderbauverordnung gibt, wie z. B. Versammlungsstättenverordnungen (VStättV). Darüber hinaus sind staatliche Richtlinien (TRBS) und Verordnungen (BetrSichV) zu berücksichtigen.
Auch im privaten Bereich können vertragliche Regelungen die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen festlegen. Weiterhin ist § 823 BGB (Schutz der Rechtsgüter) zu beachten. Einen Überblick gesetzlicher Erfordernisse von Blitz- und Überspannungsschutzsystemen zeigt Bild 2.
Um Sicherheitslücken zu vermeiden, umfasst ein vollständiges Schutzkonzept, gemäß normativen Vorgaben der Schriftenreihe DIN EN 62 305 Teil 1 – 4, Maßnahmen für
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