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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Potentialausgleich für eine Gasanlage

ep8/2010, 1 Seite

Eine Gasanlage soll in den Potentialausgleich eines Gebäudes einbezogen werden. Gibt es hierfür eine Norm mit konkreten Anforderungen an z. B. Schellen, PA-Leitungen, Schieber und Brücken über den Zähler?


Einbeziehen leitfähiger Rohrleitungen in den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene, früher Hauptpotentialausgleich genannt, (inklusive leitfähiger Gasrohre) ist in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100- 410) [1] eindeutig geregelt. Im Abschnitt 411.3.1.2 von [1] ist in etwa Folgendes festgelegt:
In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter (der vom Fundamenterder kommende Leiter) und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (zuvor als Hauptpotentialausgleich bezeichnet) verbunden werden:
  • metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas, Wasser.
Für die leitfähigen Teile, die ihren Ausgangspunkt außerhalb des Gebäudes haben (also in das Gebäude eingeführt werden), ist zudem festgelegt, dass diese so nah wie möglich an ihrer Eintrittsstelle innerhalb des Gebäudes miteinander sowie mit der Haupterdungsschiene verbunden werden müssen. Darüber hinaus dürfen gemäß DVGW G 459-1:1998-07 [2] das Isolierstück der Gas-Hausanschlussleitung nicht überbrückt und der Schutzpotentialausgleichsleiter erst hinter dem Isolierstück (in Fließrichtung) angeschlossen werden. Eine Überbrückung von Gas- oder Wasserzählern sowie von sonstigen isolierenden Zwischenstücken ist nicht gefordert und wird auch in der Praxis nicht vorgenommen.
Allerdings kann aus Gründes des Blitzschutzes eine Überbrückung des Isolierstücks mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs, auch ÜSE genannt) gefordert sein. Diese Maß - nahme bedarf jedoch der Zustimmung der Gas- oder Wasserwerke. Anforderungen an Schellen gibt es nicht, außer dass sie für diese Zwecke geeignet sein müssen und zudem aus Materialien bestehen müssen, bei denen elektrolytische Korrosion nicht zu erwarten ist. Meist werden hierfür Bandrohrschellen eingesetzt. Der Querschnitt für die Schutzpotentialausgleichsleiter ist in DIN VDE 0100-540 [3] festgelegt. Nach Abschnitt 544.1.1 von [3] ist hierfür ein einheitlicher Mindestquerschnitt (d. h. ein nicht mehr vom Haupt- Schutzleiterquerschnitt abhängiger Querschnitt) von 6 mm2 Cu festgelegt.

Quellen

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4- 41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

DVGW G 459-1:1998-07 Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar – Planung und Errichtung.

DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5- 54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.


Autor
  • W. Hörmann
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