Elektrotechnik
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Schutzmaßnahmen
Potentialausgleich für eine Gasanlage
ep8/2010, 1 Seite
Einbeziehen leitfähiger Rohrleitungen in
den Schutzpotentialausgleich über die
Haupterdungsschiene, früher Hauptpotentialausgleich
genannt, (inklusive leitfähiger Gasrohre)
ist in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-
410) [1] eindeutig geregelt. Im Abschnitt
411.3.1.2 von [1] ist in etwa Folgendes festgelegt:
In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter (der vom Fundamenterder kommende Leiter) und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (zuvor als Hauptpotentialausgleich bezeichnet) verbunden werden:
Allerdings kann aus Gründes des Blitzschutzes eine Überbrückung des Isolierstücks mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs, auch ÜSE genannt) gefordert sein. Diese Maß - nahme bedarf jedoch der Zustimmung der Gas- oder Wasserwerke. Anforderungen an Schellen gibt es nicht, außer dass sie für diese Zwecke geeignet sein müssen und zudem aus Materialien bestehen müssen, bei denen elektrolytische Korrosion nicht zu erwarten ist. Meist werden hierfür Bandrohrschellen eingesetzt. Der Querschnitt für die Schutzpotentialausgleichsleiter ist in DIN VDE 0100-540 [3] festgelegt. Nach Abschnitt 544.1.1 von [3] ist hierfür ein einheitlicher Mindestquerschnitt (d. h. ein nicht mehr vom Haupt- Schutzleiterquerschnitt abhängiger Querschnitt) von 6 mm2 Cu festgelegt.
In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter (der vom Fundamenterder kommende Leiter) und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (zuvor als Hauptpotentialausgleich bezeichnet) verbunden werden:
- metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas, Wasser.
Allerdings kann aus Gründes des Blitzschutzes eine Überbrückung des Isolierstücks mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs, auch ÜSE genannt) gefordert sein. Diese Maß - nahme bedarf jedoch der Zustimmung der Gas- oder Wasserwerke. Anforderungen an Schellen gibt es nicht, außer dass sie für diese Zwecke geeignet sein müssen und zudem aus Materialien bestehen müssen, bei denen elektrolytische Korrosion nicht zu erwarten ist. Meist werden hierfür Bandrohrschellen eingesetzt. Der Querschnitt für die Schutzpotentialausgleichsleiter ist in DIN VDE 0100-540 [3] festgelegt. Nach Abschnitt 544.1.1 von [3] ist hierfür ein einheitlicher Mindestquerschnitt (d. h. ein nicht mehr vom Haupt- Schutzleiterquerschnitt abhängiger Querschnitt) von 6 mm2 Cu festgelegt.
Quellen
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4- 41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DVGW G 459-1:1998-07 Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar Planung und Errichtung.
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5- 54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.
Autor
- W. Hörmann
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