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Energieverteilung

Planung zum Betrieb eines Transformators

ep9/2024, 1 Seite

Wir planen den Betrieb eines Energieversorgungstransformators innerhalb einer als Sonderbau geltenden Produktionshalle. In unserer SBauVO (NRW) [1] heißt es unter (5) von § 147 „Elektrische Betriebsräume müssen unmittelbar oder über eigene Lüftungsleitungen wirksam aus dem Freien be- und in das Freie entlüftet werden.“ Für unsere Produktionshallen bedeutet das einen extremen Aufwand. Ich frage mich – wenn ich einen selbstlöschenden Gießharz-Energietransformator in einer Produktionshalle, ohne physikalische Brandabschnitte, aufstellen möchte und alle anderen Punkte der SBauVO erfüllen werde – warum ich für eine „Trafobox“ massivster Bauweise dann eine Lüftung benötige, wenn sie klimatisiert betrieben wird und nur im ausgeschalteten Betriebszustand begehbar (Schaltanlage größer 1 kV entfernt im Außengebäude) ist? Sind hier Ausnahmen bekannt oder mit Sondergenehmigungen zu erzielen?


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Autor
  • Dipl.-Ing. Herbert Schmolke
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