Phasengleicher Herdanschluss mit einem Neutralleiter
Der Anfragende hat werder etwas in den Normen verpasst, noch ist sein elektrotechnisches Gewissen aus den Fugen geraten.
Es ist unbestreitbar, dass bei drei Stromkreisen, die an der gleichen Phase/am gleichen Außenleiter angeschlossen sind, der Strom in einem gemeinsamen Neutralleiter nicht gegen Null geht, sondern der Neutralleiter den Summenstrom der drei phasengleichen Außenleiter führen muss. Dieser Strom kann von einem querschnittsgleichen Neutralleiter nicht geführt werden.
Im Drehstromkreis wird der Strom im Neutralleiter, unter der Voraussetzung einer annähernd gleichen Belastung der Außenleiter, gegen Null gehen. Allerdings nur dann, wenn keine nennenswerten Oberschwingungsströme auftreten werden, was bei den neuerdings zum Einsatz kommenden elektronischen Betriebsmitteln nicht ausgeschlossen werden darf.
Außerdem gilt, dass die Zuordnung eines (nur eines) Neutralleiters für mehrere Hauptstromkreise nach Abschnitt 521.8 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] unzulässig ist.
Hinweis. Die zulässige Aufteilung eines Drehstromkreises in drei (oder auch zwei) Wechselstromkreise unter Verwendung eines gemeinsamen Neutralleiters wird im Abschnitt 521.8.2 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] beschrieben. Ein solches Vorgehen ist zulässig, wenn mit einer Abschalteinrichtung, z. B. einem dreipoligen Leitungsschutzschalter, eine allpolige Abschaltung realisiert wird
Fazit. Die vom Anfragenden beschriebenen Herdanschlüsse unter Verwendung von drei phasengleichen Außenleitern und nur einem gemeinsamen Neutralleiter sind unzulässig und höchst brandgefährlich.
Weitere Hinweise. Im Gegensatz zu der Festlegung im Abschnitt 521.8.2 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [1] ist bei einem Herdanschluss, der über einen Drehstromkreis gespeist wird, eine allpolige Abschalteinrichtung nicht gefordert, da der Neutralleiter in diesem Falle innerhalb eines Betriebsmittels, in Wechselstromkreise aufgeteilt wird.
Die vom Anfragenden vorgefundenen „neuen“ Zuleitungen mit 5 × 6 mm2 entsprechen nicht der VDE-AR-N 4101 [2]. In dieser Anwendungsregel wird für die Zuleitung ein Bemessungsstrom von 63 A zugrunde gelegt, was einen Querschnitt von mindesten 10 mm2 Cu notwendig machen würde. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Zuleitungen nicht nur einfach ausgewechselt wurden, sondern die Zuleitung von Einphasenwechselstrom in Dreiphasenwechselstrom (Drehstrom) geändert wurde.
Bezüglich der „Gefährdung“ des Schutzleiters gilt, dass nach Abschnitt 543.1.4 von DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) [3] die Zuordnung eines gemeinsamen Schutzleiters zu mehreren Hauptstromkreisen zulässig ist. Eine Brandgefahr bzw. Abbrennen des Schutzleiters kann dabei nicht auftreten, da man davon ausgehen darf, dass gleichzeitig nicht mehr als ein Körperschluss in diesen Stromkreisen auftreten wird (Ein-Fehler-Theorie). Selbst wenn ein zweiter Fehler auftreten würde, wäre der Schutzleiter sicher nicht überlastet, da die Abschaltung der Schutzeinrichtung im Fehlerfalle innerhalb von 0,4 s zu erfolgen hat, sodass die zulässige Grenztemperatur von 160 °C nicht erreicht werden wird, geschweige denn überschritten wird. Somit kommt es sicher nicht zu einer Schädigung des Schutzleiters.
Hier die normativen Festlegungen aus Abschnitt 543.1.4 von DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) [3], bezüglich der Zuordnung eines gemeinsamen Schutzleiters für mehrere Stromkreise: „Wenn ein Schutzleiter gemeinsam für zwei oder mehr Stromkreise verwendet wird, muss sein Querschnitt
berechnet werden in Übereinstimmung mit 543.1.2 für die in diesen Stromkreisen ungünstigste Bedingung von Fehlerstrom und Abschaltzeit oder
ausgewählt werden nach Tabelle 54.2 entsprechend dem größten Außenleiterquerschnitt dieser Stromkreise.“
Diese Festlegung gilt grundsätzlich sowohl für Drehstromkreise als auch für mehrere Wechselstromkreise. Allerdings muss die Zuordnung des gemeinsamen Schutzleiters zu den zusammengefassten Stromkreisen klar erkennbar sein.
Literatur
DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Kabel- und Leitungsanlagen.
VDE-AR-N 4101 Anwendungsregel:2015-09 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz.
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen und Schutzleiter.
- W. Hörmann
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