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Mehr Förderung für Sanierung der kommunalen Beleuchtung

Neue Kommunalrichtlinie: Jetzt bis zu 60 % Förderung
ep10/2020, 2 Seiten

Auch in diesem Jahr fördert das Bundesministerium für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit (BMU) kommunale Beleuchtungssanierung im Innen- und Außenbereich. Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalrichtlinie zum 01. 08. 2020 hat das Bundesministerium jetzt die Förderquoten um 10 Prozentpunkte angehoben. Dies gilt für Anträge, die im Zeitraum vom 01. 08. 2020 bis 31. 12. 2021 eingereicht werden.


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Jetzt handeln, statt später hetzen

Da die Planung einer kommunalen Beleuchtungssanierung in der Regel eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, empfiehlt Trilux, sich bereits frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Das gilt besonders jetzt, da Anträge, die zwischen dem 01. 08. 2020 und dem 31. 12. 2021 eingereicht werden, mit einer um 10 Prozentpunkte höheren Förderquote bezuschusst werden.

Rundumservice für Kommunen

Gerade für Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht tagtäglich mit der Beleuchtungssanierung zu tun haben, ist ein Antrag mit hohem Aufwand und vielen Fragen verbunden. Wer und was genau wird gefördert, wie verläuft die Antragsstellung, welche Nachweise sind erforderlich, welche Fristen sind einzuhalten?

Hilfe bieten u. a. die Leuchtenhersteller, bei Trilux beispielsweise mit einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch mit einem Experten. Er unterstützt Förderberechtigte und Planer in allen Fragen rund um die Beleuchtungssanierung. So lässt sich am Ende Stress vermeiden. Bei einer Beleuchtungssanierung gibt es für Kommunen und Förderberechtigte laut Kommunalrichtlinie Unterstützung von Trilux durch ein Serviceangebot während aller Projektphasen – angefangen bei der Erfassung der Altanlage über die Lichtberechnung bis hin zur Begleitung der Antragstellung beim PTJ und Umsetzung, inklusive aller erforderlichen Nachweise mit Blick auf Effizienz und CO2-Einsparungen.


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