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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Maschinenprüfungen und Prüfdokumentation

ep6/2010, 2 Seiten

Für unsere Folien-Schneid- und Wickelmaschinen bekommen wir vom Produzenten des zugehörigen Schaltschranks ein Mess- und Testprotokoll mit den Angaben über dessen Daten. Dazu gehören auch • die Unterlagen (Checkliste) über die Sichtprüfung, die Erdung im Schaltschrank, die Potential- und Signalüberprüfung sowie • ein Protokoll über die Schutzleiter- und die Isolationsprüfung mit den gemessenen Werten des Schutzleiterwiderstands RSL und des Isolationswiderstands RISO. Diese Dokumente geben wir auch an unsere Kunden weiter. Ist dies ausreichend oder müssen wir die Elektrotechnik der gesamten Maschine mit den Motoren, der Sensorik, den Klemmenkästen usw. einer Prüfung unterziehen? Dann müsste unsere Firma sich ja die entsprechenden Messgeräte anschaffen und die Mitarbeiter schulen.



  • werden von dem Hersteller entsprechend dem der Umsetzung von Europäischen Richtlinien dienenden Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG [1] an Kunden verkauft und somit „In den Verkehr gebracht“ und
  • müssen deshalb „... den dort vorgesehenen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit und sonstigen Voraussetzungen für das in Verkehr bringen entsprechen und Sicherheit und Gesundheit der Verwender... bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung nicht gefährden ...“ (sinngemäß aus [1]).

  • die Maschine wird unter Beachtung der geltenden Sicherheitsregeln – hier vor allem die Europäische Norm DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [2] – hergestellt,
  • der Hersteller muss die Vorgaben des § 6 von [1] hinsichtlich der Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen einhalten,
  • der Hersteller muss bei dem „Inverkehrbringen“ sicherstellen, dass die Verwender alle Informationen (d. h. Dokumentation mit Gebrauchs- und Wartungsanleitung, Transportvorgaben, Bewertung des Restrisikos usw.) erhalten, um die Maschine ordnungsgemäß und sicher anwenden zu können (§ 4 in [1]).
  • der Hersteller hat selbst zu entscheiden, welche Prüfungen – im Werk bzw. bei der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme (BetrSichV [3] ) – an seiner Maschine vorzunehmen sind, um Kunden eine sichere Maschine übergeben zu können.

Folgende Antworten

  • wie die Vorgaben aus [1] umzusetzen sind,
  • ob eine Typprüfung selbstständig oder durch eine externe Prüfstelle vorgenommen wird sowie
  • wo und wie die einzelnen Maschinen zum Nachweis der Sicherheit einer Stückprüfung unterzogen werden.

Literatur

Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG)

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.

DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.

DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600): 2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.


Autor
  • K. Bödeker
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