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Elektrotechnik | Motoren und Antriebe

Leiterfarben bei Maschinen

ep5/2010, 2 Seiten

In einer Maschine, die uns ein externes Unternehmen geliefert hat, sind direkte Außenleiter (d. h. direkte abgesicherte Abgriffe vom L1/L2/L3-Außenleiterschienensystem) mit Verdrahtungsleitungen in der Farbe Rot ausgeführt. Dies haben wir bemängelt, da wir die Außenleiter in der Farbe Schwarz ausgeführt haben wollten, was auch korrigiert wurde. Bei zwei Strompfaden erwies sich die Korrektur als technisch und zeitlich sehr aufwändig, denn hier hätten in der Maschine einige Kabelbundwickelschläuche abgewickelt, die zwei roten Verdrahtungsleitungen gegen schwarze ausgetauscht und die Kabelbunde wieder neu umwickelt werden müssen. Diesen Aufwand betrieb das externe Unternehmen nicht. Es wurden lediglich die Verdrahtungsleitungen an den zugänglichen Stellen, ab dem Punkt, an dem diese aus den Kabelbundwickelschläuchen austreten, mit schwarzem Schrumpfschlauch überzogen. Im Wickelschlauch selbst sind diese Kabeladern aber weiterhin Rot. Ist diese Art der Ausführung akzeptabel und zulässig oder wird damit gegen eine Norm verstoßen?


Die Kennzeichnung der Leiter für die elektrische Ausrüstung von Maschinen ist in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] geregelt. Im Abschnitt 13.2.4 von [1] „Identifizierung durch Farbe“ heißt es dazu unter anderem sinngemäß:
Wo eine Identifizierung von Leitern anhand von Farben vorgesehen ist, wird empfohlen, dass die Farbe durchgehend über die ganze Länge des Leiters benutzt wird. Das kann geschehen
  • mittels einer durchgehend farblich gekennzeichneten Isolierung oder
  • durch in regelmäßigen Abständen und an den Enden und an zugänglichen Stellen angebrachte Farbmarkierungen.
Als Farben sind Schwarz, Braun, Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa und Türkis zulässig. Die Farben Grün und Gelb sollten aus Sicherheitsgründen nur da benutzt werden, wo keine Verwechslungsgefahr mit der Zweifarbenkombination Grün-Gelb für den Schutzleiter besteht. Dies gilt auch für andere Zweifarbenkombinationen aus den zuvor genannten Farben.
Wenn Farben für die Identifizierung von Leitern benutzt werden, empfiehlt die Norm [1] dafür folgende Zuordnungen:
  •  Schwarz für Hauptstromkreise für Wechselund Gleichstrom;
  •  Rot für Steuerstromkreise für Wechselstrom;
  •  Blau für Steuerstromkreise für Gleichstrom;
  • Orange für ausgenommene Stromkreise, die nicht von der Netztrenneinrichtung abgeschaltet werden.
Zudem gelten die allgemeinen Anforderungen nach Abschnitt 13.2.1 von [1]. Danach muss jeder Leiter an jedem Anschluss in Übereinstimmung mit der Dokumentation identifizierbar sein. Außerdem sind auch Anforderungen an die Kennzeichnung von Schutz- und Neutralleitern nach den Abschnitten 13.2.2 und 13.2.3 von [1] zu beachten.
Fazit. Mit Ausnahme der Farbkennzeichnung von Schutz- und Neutralleitern sind die in der Norm angegebenen Farbzuordnungen für die Identifizierung von Leitern Empfehlungen, von denen durchaus abgewichen werden darf. Deshalb sollte die Farbzuordnung, wie auch andere Details, möglichst bereits im Vorfeld zwischen dem vorgesehenen Betreiber (Auftraggeber) und dem Lieferanten abgestimmt werden (siehe Abschnitt 4.1 „Allgemeines“ und Anhang B „Fragebogen für die elektrische Ausrüstung von Maschinen“ in [1]). Ebenso gilt die Anforderung nach einer durchgehenden farblichen Kennzeichnung der Leiter nur als Empfehlung, d. h. eine durchgehende Kennzeichnung mit einer Farbe ist nicht zwingend gefordert. Demzufolge steht die zusätzliche Kennzeichnung der „roten“ Leiter mit schwarzen Schrumpfschläuchen an den zugänglichen Stellen durchaus im Einklang mit den normativen Anforderungen und kann so akzeptiert werden. In jedem Fall muss für die betreffenden Stromkreise die Abweichung von der im Allgemeinen üblichen Kennzeichnung der Leiter in den technischen Unterlagen dokumentiert werden.
Natürlich ist diese Lösung, insbesondere im Hinblick auf später eventuell durchzuführende Wartungs- und Reparaturarbeiten, als nicht glücklich anzusehen. Zur Vermeidung der vom Anfragenden geschilderten Probleme sollten die Leiterfarben zukünftig bereits bei der Auftragsvergabe eindeutig festgelegt werden.

Quellen

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.


Autor
  • W. Baade
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