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Elektrotechnik | Fortbildung

Laien im Umgang mit CEE-Betriebsmitteln

ep6/2010, 2 Seiten

Ich werde als Praktiker in der Eventbranche oftmals danach gefragt, ob das Zusammenstecken von CEE-Leitungen und Unterverteilungen als Errichtung einer elektrischen Anlage gilt und demnach eine Elektrofachkraft die Fachverantwortung übernehmen muss. Oft wird diese Situation als das Benutzen von steckerfertigen Betriebsmitteln ausgelegt, was ja bedeutet, dass jeder Laie eine 63-A-CEE-Verteilung aufstellen und in Betrieb nehmen dürfte. Gibt es für den geschilderten Sachverhalt genauere Vorgaben als in der DIN VDE 0105 (nationales Vorwort)?





Spezielle normative Anforderungen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Unabhängig von den festgelegten Prüffristen, müssen alle mobil verwendeten elektrischen Betriebsmittel vor Beginn jeder Produktion und jeder Veranstaltung durch Sichtkontrolle auf mechanisch einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit – insbesondere der Aufhänge- und Sicherheitseinrichtungen – sowie auf einwandfreien Zustand der beweglichen Anschluss- und Verlängerungsleitungen überprüft werden. Sind Schäden erkennbar, durch die die Sicherheit beeinträchtigt werden kann, dürfen diese Betriebsmittel nicht eingesetzt werden und müssen durch eine Elektrofachkraft instandgesetzt werden.
Jedes „nicht betriebseigene“ elektrische Betriebsmittel, das bei Produktionen und Veranstaltungen eingesetzt und an das Netz angeschlossen wird, ist von einer Elektrofachkraft zu prüfen. Die Prüfung kann durch den Überlasser veranlasst und dokumentiert sein. In Zweifelsfällen ist vor der Inbetriebnahme eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft erforderlich.
Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel in „fremden Häusern“ und im Freien werden die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters durch eine Elektrofachkraft überprüft. Diese Überprüfung kann mit geeigneten Prüfgeräten auch durch elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Auf diese Überprüfung kann verzichtet werden, wenn der Betreiber der Anschlüsse den ordnungsgemäßen Zustand bestätigt.
Bei ortsveränderlichen elektrischen Musik- und Tonanlagen, bei denen eine normen - konforme Ausführung nicht eindeutig feststellbar ist, sind zusätzliche Maßnahmen beim Anschluss an das Netz erforderlich. Dies ist vorzugsweise die Anwendung der Schutztrennung mit Trenntransformatoren. Bei hoher Anschlussleistung können auch Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungs- Differenzstrom ≤ 30 mA eingesetzt werden. Alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, sind in einen gemeinsamen Potentialausgleich einzubeziehen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes zu verbinden.

Weitere normative Anforderungen.

Literatur

BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Teil 3 – Befähigte Personen – Besondere Anforderungen. Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

BGV C1 Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung vom 1. April 1998.

VBG-Branchenleitfaden BGI 810 Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen. Version 4.0/ 2008-03.

DIN VDE 0100-711 (VDE 0100-711):2003-11 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art –Teil 711: Ausstellungen, Shows und Stände.

DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.


Autor
  • W. Baade
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