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Betriebsführung und -Ausstattung | Betriebsführung | Recht

Ist das noch erlaubt?

Über die Grenzen zwischen Aufmerksamkeit und Bestechung Interview mit Dr. Olaf Methner, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Rechtsanwälte Baum · Reiter & Collegen aus Düsseldorf
ep8/2020, 2 Seiten

Die Einladung zum Abendessen, die gute Flasche Rotwein, der Ausflug auf das Münchner Oktoberfest. Was früher ganz normal war, ist heute mitunter nicht mehr zulässig. Bestechung und Vorteilsnahme stehen im Raum. Was ist in Ordnung, was nicht – und wo verläuft die Grenze?


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Dr. Methner: Der Vorgesetzte sollte prüfen, ob der Mitarbeiter nur nachlässig war oder ob eine gewisse Gier dabei im Spiel war. Bei einem einmaligen Vergehen kann ein ernstes Gespräch, eine Ermahnung oder eine förmliche Abmahnung ausreichen. Wenn die Unzulässigkeit der Geschenkannahme offensichtlich war, kann auch eine sofortige Kündigung des Mitarbeiters in Betracht kommen. In jedem Fall sollte das zweifelhafte Geschenk zurückgeschafft werden, wenn dies noch möglich ist. n


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Kleine Aufmerksamkeiten im Gesch

Autor
  • U. Weber
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