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Betriebsführung und -Ausstattung | Betriebsführung | Recht

Ist das noch erlaubt?

Über die Grenzen zwischen Aufmerksamkeit und Bestechung Interview mit Dr. Olaf Methner, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Rechtsanwälte Baum · Reiter & Collegen aus Düsseldorf
ep8/2020, 2 Seiten

Die Einladung zum Abendessen, die gute Flasche Rotwein, der Ausflug auf das Münchner Oktoberfest. Was früher ganz normal war, ist heute mitunter nicht mehr zulässig. Bestechung und Vorteilsnahme stehen im Raum. Was ist in Ordnung, was nicht – und wo verläuft die Grenze?


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Dr. Methner: Dies hängt vom Einzelfall ab. Am besten sollte ein Unternehmen dies für seine Mitarbeiter klar definieren. Entscheidend ist, ob das Geschenk noch als nette Geste zu verstehen ist oder ob eine Gegenleistung hieraus erwartet wird.

Gibt es einheitliche Wertgrenzen in den Unternehmen, bis zu denen Aufmerksamkeiten angenommen werden dürfen?

Dr. Methner: Nein, solche klaren Grenzen gibt es leider nicht. Als Faustregel kann man den Betrag von 50 € nehmen, bis zu dem noch ein Geschenk des Kunden zulässig ist. Es kommt aber – wie oben erwähnt – auf die Umstände des Einzelfalls an. Bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit sollte der Mitarbeiter zumindest seinen Chef informieren.

Gibt es prinzipiell Unterschiede zwischen Großunternehmen und kleinen Handwerksbetrieben in Bezug auf das Thema?

Dr. Methner: Ja. Je größer das Unternehmen ist, desto sensibler sollte mit dem Thema umgegangen werden. In kleinen Betrieben kann es vielleicht noch üblich sein, dass sich langjährige Kunden einfach nur persönlich erkenntlich zeigen wollen. In größeren Unternehmen kann hier schon mal eine höhere Aufmerksamkeit für unzulässige Bestechungsversuche erforderlich sein.

Wie gehen Großunternehmen mit der Thematik heute um?

Dr. Methner: Regelmäßig formulieren Großunternehmen für ihre Mitarbeiter klare Vorgaben, z. B. ab welchem Wert Zuwendungen gemeldet oder von vornherein zurückgewiesen werden müssen. Hier kann auch geregelt werden, in welchem Zeitraum diese Wertgrenzen eingehalten werden müssen. Zudem werden Verantwortliche benannt, an die sich Mitarbeiter bei Fragen oder Zweifelsfällen wenden können. Schließlich werden die Mitarbeiter für die Thematik sensibilisiert und entsprechend geschult.

Wie sollten Geschäftsführer von kleinen- und mittelständischen Unternehmen die Problematik aus Ihrer Sicht richtig angehen?

Dr. Methner: Geschäftsführer sollten die Problematik ernst nehmen und rechtzeitig hiergegen Vorsorge treffen, bevor es tatsächlich zu einem Problem kommt. Um die nötige Organisation im Unternehmen einzurichten, sollte man am besten externe Berater hinzuziehen, die je nach Größe und Struktur des Unternehmens die geeignete Lösung finden können.

Wenn dennoch einmal ein Mitarbeiter ein zweifelhaftes Geschenk angenommen hat, wie sollte man sich dann als Vorgesetzter verhalten?


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Kleine Aufmerksamkeiten im Gesch

Autor
  • U. Weber
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