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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz | Schaltanlagen

Explosionsschutz elektrischer Anlagen

ep3/2001, 2 Seiten

In einem Heizkraftwerk, in dem wir Elektroanlagen errichten und instandhalten, wurde die Zoneneinstufung der explosionsgefährdeten Bekohlungsanlage vom Betreiber der neuen ElexV angepasst. Statt bisher Zone 11 gilt nun Zone 21. Die VDE 0165 Teil 2 (Ausgabe 11/99) enthält im Abschnitt 5 - Tabelle 1 – spezielle Anforderungen zum Staubexplosionsschutz der Betriebsmittel. Für Zone 21 ist dort neben IP 6X auch die Kennzeichnung II2D angegeben.

Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Bedeutetet dies, dass nur noch Betriebsmittel in Zone 21 verwendet werden dürfen, die sowohl mit IP 6X als auch mit II2D gekennzeichnet sind ? Dürfen auch Betriebsmittel in IP 6X verwendet werden, die nicht die Angabe II2D tragen, z. B. bei

Abzweigdosen und -kästen? 2. Ist die hohe IP-Schutzart bei Zone 21 auch

für Motoren gefordert? Die alte VDE 0165 (Ausgabe 02/91) forderte in Zone 11 bei Käfigläufermotoren nur IP 44 mit Klemmenkasten in IP 54.

3. Muss die maximale Oberflächentemperatur des Betriebsmittels neben der Kennzeichnung II2D in jedem Fall mit angegebenwerden, z. B. auch bei Abzweigkästen?


   

Autor
  • J. Pester
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