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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz | Licht- und Beleuchtungstechnik

Explosionsschutz beim Wechsel von Lampen

ep3/2011, 2 Seiten

Beim Auswechseln der Leuchtmittel in einer Industriehalle stellte sich heraus, dass es sich um Ex-Leuchten handelt. Bemerkt wurde dies aber erst beim Öffnen der Leuchten, denn der Auftraggeber hatte uns darüber nicht informiert. In der Halle befindet sich eine Pulverbeschichtungsanlage. Wir sind aber auch aktiven Rauchern begegnet. Unsere Fragen zu dieser Situation: 1.Müssen wir den Auftraggeber über den Sachverhalt informieren? 2. Müssen wir aufgrund der vorgefundenen Ex-Leuchten davon ausgehen, dass hier der gesamte Hallenbau als explosionsgefährdeter Bereich zu betrachten ist? 3. Was geschieht, wenn der Auftraggeber sich mit der Ex-Gefährdung nicht auskennt?


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Autor
  • J. Pester
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