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Messen und Prüfen

Elektrische Leitungen wiederholt prüfen

ep5/2024, 1 Seite

Zu folgendem Szenario habe ich eine Frage: In einer Eigentümergemeinschaft (WEG) mit zwei Gebäuden und jeweils 63 Wohnungen sind nach meinem Verständnis eines BGH-Urteils die elektrischen Versorgungsleitungen bis zum ersten Absperrventil (Wohnungsverteiler) alle vier Jahre wiederholt zu prüfen. Greift auch hier die BetrSichV? Besteht hier der Zwang, den Hausmeister als EFkffT auszubilden (rechtssicher)? Aus meiner Sicht ist es dringend geboten, da die WEG hier „Arbeitgeber“ ist.


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Autoren
  • Michael Lochthofen
  • Martin Griesbeck
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