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Kabel und Leitungen

Einsatz von Kabel und Leitungen

ep3/2024, 3 Seiten

Im Rahmen der Planung einer Schule mit einer Aula, die als Versammlungsstätte gilt, sind wir auf den Punkt 422.2 der aktuellen DIN VDE 0100-420 vom Juni 2022 gestoßen. Die Norm empfiehlt z. B. unter Punkt 422.2.1 den Einsatz von Kabel und Leitungen mit der Klassifizierung B1ca-s1 (schwerentflammbar und mit geringer Rauchentwicklung) für folgende Bedingungen: geringe Personendichte und schwieriger Evakuierung (z. B. Hochhäuser (BD2)); hohe Personendichte und einfacher Evakuierung (z. B. Versammlungsstätten (Theater, Kinos), Verkaufsstätten (BD3)); hohe Personendichte und schwieriger Evakuierung (z. B. Hotels, Krankenhäuser, öffentlich zugängliche Hochhäuser (BD4)). Unter einer Anmerkung heißt es: „Die für die Gebäudeerrichtung, öffentlichen Einrichtungen, Brandschutz usw. zuständigen Behörden dürfen die Anforderungen für die Auswahl und Errichtung von Anlagen in Rettungswegen festlegen.“ Daraus ergibt sich folgende Frage: Ergibt sich aus der Anmerkung, dass die Behörden im Rahmen der Baugenehmigung das Gebäude in eine der vier Stufen BD1 – BD4 einstuft; bzw. macht das der Ersteller des Brandschutzkonzeptes, welches zum Bauantrag eingereicht wird? Wenn es in eine der Stufen BD2 – BD4 eingestuft wird, empfiehlt die DIN VDE 0100-420 unter 422.2.1 den Einsatz von Kabel und Leitungen mit der Klassifizierung B1ca-s1. Gilt der Einsatz Kabel und Leitungen mit der Klassifizierung B1ca-s1 dann nur im Bereich von Flucht- und Rettungswegen oder im gesamten, nach BD2 – BD4 eingestuften Bereich. Es konnten bei den einschlägigen Herstellern keine Kabel und Leitungen mit der Klassifizierung B1ca-s1 gefunden werden.


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Autor
  • Dipl.-Ing. Herbert Schmolke
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