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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik | Leuchten

Einbau von LED-Leuchten

ep11/2016, 1 Seite

In einem Hotelneubau werden in den öffentlichen Bereichen LED-Leuchten mit DALI-Steuerung als Deckeneinbaustrahler montiert. Die Montage der Leuchten erfolgt ohne besonderen Schutz der LED-Module, da die Beleuchtung bereits als Baubeleuchtung genutzt wird. Nach der Inbetriebnahme der ersten Leuchten hat der Fachplaner seine Bedenken gegenüber dem Bauherrn geäußert, dass sich auf den Leuchtmitteln während der Baumaßnahmen Staub ablagert, der die Lebensdauer der Leuchten verringert. Er fordert die Montagen einzustellen und später fortzuführen. Ist diese Forderung, auch hinsichtlich der funktionalen Inbetriebnahme und Programmierung und der Sachverständigenabnahmen (SI-Beleuchtung integriert), gerechtfertigt? Leider sind in den Unterlagen des Herstellers keine besonderen Schutzmaßnahmen/Einbaurichtlinien benannt. Hätte der Fachplaner seine Sichtweise vor Auftragsvergabe dokumentieren müssen?


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Dazu einige Vorbemerkungen. Für Außenstehende ist es oft schwer, sich eine Vorstellung vom Objekt aus der Ferne zu machen, ebenso auch vom gegenwärtigen Stand der Errichtung des Komplexes einschließlich der Beleuchtung. Auch fehlen wesentliche Angaben zur Leuchte und andererseits auch Hinweise zum Ablauf der Planung (was war wann bekannt usw.) und zu den Nutzungsarten. Eine Antwort, zu der ich auch einen Fachkollegen aus Bayern konsultiert habe, kann daher wegen fehlender Details nur in allgemeiner Art gegeben werden.

Es stellt sich zunächst die Frage der lichttechnischen Planung. War dem Fachplaner (nachweislich) bei der Auftragserteilung ihm gegenüber bekannt, dass eine Nutzung der für den späteren Hotelbetrieb ausgelegten Beleuchtung bereits in der Bauphase genutzt werden soll oder ist dies erst später so entschieden worden. Die Anfrage deutet darauf hin, dass Letzteres in Betracht kommen könnte. Wäre bei der Auftragserteilung bekannt gewesen, das die Beleuchtung bereits in der Bauphase genutzt werden soll, hätte das im Ergebnis der lichttechnischen Berechnung auch zur Wahl einer entsprechenden Leuchte geführt. Die Leuchte wäre somit bekannt und könnte beschrieben werden.

Sicher wäre bei Kenntnis der Doppelnutzung dann die Wahl auf eine (gut) abgedeckte Leuchte gefallen, die das LED-Modul gut schützen würde und damit auch beiden Nutzungsarten gerecht geworden wäre, was sicher auch wichtig ist für eine unkomplizierte Wartung der Leuchten.

Oft ist es leider so, dass der Hersteller nicht der direkte Partner ist, sondern ein reines Vertriebsunternehmen in Erscheinung tritt, sodass der Betroffene/Ausführende wohl kaum mit einer technisch fundierten Auskunft oder Hilfe rechnen kann. Sitzt der Hersteller ggf. dann sogar noch außerhalb der EU, dürfte es schwer werden. Gerade das LED-Geschäft ist stark international geprägt, sodass Hilfe und Rat oft nicht möglich sind. Auch die gute Erreichbarkeit eines Herstellers sollte bei der Kaufentscheidung eine Rolle spielen.

Natürlich haben Verfügbarkeit und z. B. auch Ersatzteilversorgung für einen bestimmten Zeitraum sowie technische Hilfestellung im Problemfall ihren Preis, aber es ist ein gutes Vorsorgepaket.


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Autor
  • R. Schnor
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