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Elektrotechnik

Aus dem Unfallgeschehen - Wellpappe ist keine isolierende Schutzausrüstung

ep12/2002, 1 Seite

An einem Niederspannungsschaltschrank sollte ein Transformator montiert werden. Für die hierfür notwendigen Arbeiten teilte der Obermonteur einen Elektromonteur und einen Auszubildenden ein.


ten Interessen. Da der Kläger weitere dienstliche Pflichten an dem Tag nicht mehr zu erfüllen hatte, bestand auch kein spezieller dienstlicher Grund, die Körperreinigung vornehmen zu müssen. Auch sei das Ausmaß der Verschmutzung kein geeignetes Kriterium für die Feststellung eines inneren Zusammenhanges mit der betrieblichen Tätigkeit, da hierfür nur schwer objektive Maßstäbe gefunden werden können. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Rechtsfällen bezüglich des inneren Zusammenhanges sei schon deshalb nicht gegeben, weil es vor allem an der für diese Fälle entscheidenden unmittelbaren Nähe des Reinigungsortes zur Arbeitsstätte fehlt. Da das Hotel etwa fünf Kilometer vom Arbeitsort entfernt war, sei durch die Fahrt in das Hotel eine Lösung vom betrieblichen Zusammenhang gegeben. Das entspricht der Situation, bei der sich ein Arbeitnehmer zu Hause einer zum privaten Bereich zu zählenden Reinigung unterzieht. Darüber hinaus konnte das Duschen im Hotel auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Realisierung besonderer Gefahrenmomente im Bereich der Übernachtungsstätte der versicherten Tätigkeit zugerechnet werden. Entsprechende Anhaltspunkte dafür fehlen. Die latent vorhandene Gefahr, auf nassen Fliesen in Duschräumen auszurutschen, sei allgemein bekannt und rechtfertige deshalb nicht die Annahme einer besonderen Gefahrenquelle am Ort der Dienstreise. (BSG, Urteil vom 4. 6. 2002, Az.: B 2 U 21/01 R) Aus dem Unfallgeschehen Wellpappe ist keine isolierende Schutzausrüstung Bei manchem Unfall ist viel Glück im Spiele, dass keine gravierenderen Folgen eintraten. So auch der nachfolgende Stromunfall, bei dem der Vorgesetzte rechtswidrig handelte. Arbeitsauftrag: An einem Niederspannungsschaltschrank sollte ein Transformator montiert werden. Für die hierfür notwendigen Arbeiten teilte der Obermonteur einen Elektromonteur und einen Auszubildenden ein. Unfallhergang: Der Obermonteur teilte mit, dass der Schaltschrank freigeschaltet sei. Da der Monteur sich nicht sicher war, dass auch die Sammelschienen freigeschaltet sind, bat er den Obermonteur um isolierendes Abdeckmaterial. Er erhielt daraufhin nur ein Stück Wellpappe. Als der Monteur sich weigerte so zu arbeiten, wurde er aufgefordert seine Arbeitssachen zu packen und die Baustelle zu verlassen. Aus Angst vor einer Kündigung arbeitete der Monteur mit der Pappe weiter (Bild ). Zusammen mit dem Lehrling bohrte er Löcher in den Schaltschrank, um einen Transformator anbringen zu können. Bei dem Versuch den Trafo festzuschrauben, berührte der Monteur eine Sammelschiene und erlitt einen Stromschlag. Zum Glück konnte er sich selber befreien. Unfallanalyse: Auch für Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen - um die es sich hierbei eindeutig handelte - müssen isolierende Abdeckungen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Berührungen eingesetzt werden. Eine Pappe ist in diesem Fall absolut ungeeignet. Der Obermonteur hätte das wissen müssen. Seitens des Obermonteurs erfogte ein Verstoß gegen § 2 (1) der BGV A1 „Allgemeine Anforderungen“. Der Unternehmer, in diesem Falle übernimmt der Obermonteur dessen Aufgaben, hat nach Absatz 1 „Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen dieser UVV und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.“ J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 12 Branche aktuell Wellpappe erfüllt nicht die Anforderungen an eine isolierende Schutzausrüstung

Autor
  • J. Jühling
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